Gesetzesartikel
Art. 97 StGB – Verfolgungsverjährung: Fristen
11 Entscheide, in denen Art. 97 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invalidenrente rückwirkend aufgehoben wegen gesundheitlicher Besserung während Observation: Revision nach Art. 17 Abs. 1 ATSG zulässig, Rückerstattung teilweise verwirkt (Art. 25 Abs. 2 ATSG)
- Beschwerde gegen Haftverlängerung bei Mordverdacht aus dem Jahr 2000: Verjährung nicht eingetreten, da Verfolgungshandlung vom 14. Juli 2004 Unterbrechung bewirkte (Art. 72 Ziff. 2 StGB)
- Invalidenrentner wird wegen Betrugs verurteilt: Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Leistungen ist nicht verwirkt, da die relative Verwirkungsfrist erst mit Zugang des rechtskräftigen Strafurteils begann (Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG)
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Beschwerde gegen rechtshilfeweise Herausgabe ägyptischer Kulturgüter: Vorzeitige Herausgabe zur Einziehung abgelehnt, Herausgabe zu Beweiszwecken zugelassen (Art. 74a IRSG)
- Beschwerdeführerin im Abwesenheitsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs, falsche Verjährungsbeurteilung und unzulässige Zurechnung von Verteidiger-Eingeständnissen (Art. 341 Abs. 3, Art. 368 Abs. 1, Art. 97 Abs. 3 StPO)
- Beschwerde gegen Strafzumessung bei gewerbsmäßigem Betrug mit Deliktsbetrag von 1,5 Millionen Franken: Bundesgericht weist Beschwerde ab, da keine Verletzung der Strafzumessungsgrundsätze (Art. 47 ff. StGB)
- Beschwerdeführer macht Verjährung geltend: Jugendstrafrechtliche Verjährungsfrist wird durch erstinstanzliches Urteil gehemmt (Art. 36 Abs. 1 JStG i.V.m. Art. 97 Abs. 3 StGB)
- Oberstaatsanwaltschaft klagt gegen Verjährungseinstellung bei Geschwindigkeitsübertretung: Strafbefehl mit Einsprache unterbricht Verfolgungsverjährung nicht (Art. 109 StGB, Art. 97 Abs. 3 StGB)
- Abbruch eines geschützten Hauses und Demontage der Zivilschutzsirene: Schuldspruch wegen Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen Baurecht bestätigt; Ersatzforderung nach Bruttoprinzip (Art. 144 StGB, § 213 PBG/LU)
- Annahme geldwerter Vorteile durch Chefapothekerin: Keine strafbare Widerhandlung gegen Heilmittelgesetz wegen fehlender Bestimmtheit (Art. 87 Abs. 1 lit. b HMG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.