Gesetzesartikel
Art. 63 ZPO – Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit und falscher Verfahrensart
12 Entscheide, in denen Art. 63 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Konkursin reicht Widerrufsgesuch per E-Mail beim Konkursamt statt beim zuständigen Bezirksgericht ein: Gesuch unwirksam, Konkursschluss bleibt bestehen (Art. 195 SchKG)
- Beschwerde gegen Rückweisung des Prozesskostenvorschussgesuchs in Scheidungsberufung: Zuständigkeit liegt bei Berufungsinstanz, kantonale Praxis verstösst gegen Bundesrecht (Art. 276 ZPO)
- Mutter beantragt alleinige elterliche Sorge trotz KESB-Entscheid zur gemeinsamen Sorge: Zuständigkeit der Kindesschutzbehörde bleibt bei Schlichtungsgesuch bestehen, gemeinsame Sorge entspricht Kindeswohl (Art. 298b Abs. 2 ZGB)
- Erbteilungsklage: Klagerückzug führt zur Erledigung nur der Klageanträge, nicht der Gegenansprüche; Durchgriff bei lebzeitigen Zuwendungen über beherrschte Aktiengesellschaft (Art. 626 Abs. 2 ZGB)
- Gläubiger beantragt definitive Rechtsöffnung nach Rückzug der negativen Feststellungsklage durch Schuldner: Rückzug ist kein vollstreckbarer Titel im Sinne von Art. 80 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG
- Aktionär klagt gegen Generalversammlungsbeschluss: Rechtshängigkeit rückdatiert trotz fehlender Originalneueinreichung, überspitzter Formalismus verletzt Art. 29 BV (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
- Verwaltungsratsmitglied klagt auf Akteneinsicht gegen Gesellschaft: gerichtliche Durchsetzung des Informationsrechts nach Art. 715a OR ist zulässig (Art. 715a OR)
- Beraterin verlangt Auskunft über nach Vertragsende abgeschlossene Transaktion: Kein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch bei einfachem Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
- Gesuch um vorsorgliche Massnahmen zur Sicherung eines Auflösungsanspruchs wahrt nicht die Verwirkungsfrist nach Art. 779 Abs. 4 OR (Art. 779 Abs. 4 OR)
- Liquidator einer insolventen AG klagt gegen Bund auf Rückzahlung von Mineralölsteuern: Zuständigkeit des kantonalen Obergerichts verneint, paulianische Anfechtungsklage gegen den Bund fällt nicht unter Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO
- Aberkennungsklage beim Handelsgericht Zürich nach unzuständiger Vorinstanz: Rückdatierung der Rechtshängigkeit nur bei exakt identischer Neueinreichung, nicht bei inhaltlich veränderter Klageschrift, Beschwerde abgewiesen (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
- Klage nach Nichteintretensentscheid: Monatsfrist beginnt mit Zustellung, nicht Rechtskraft; Beschwerde abgewiesen (Art. 63 Abs. 1 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.