Gesetzesartikel
Art. 51 AIG – Erlöschen des Anspruchs auf Familiennachzug
13 Entscheide, in denen Art. 51 AIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger schwedischer Verurteilung wegen Vergewaltigung beantragt Aufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung und zum Familiennachzug: Ablehnung gerechtfertigt, da Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG vorliegt und kein überwiegendes Interesse am Familienleben in der Schweiz besteht (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung wegen Scheinehe mit deutscher Staatsbürgerin und Verschweigen ausserehelicher Kinder: Widerruf nach Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG rechtmässig
- Türkischer Staatsangehöriger verliert Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe mit Schweizerin und Verschweigen der Parallelbeziehung: Widerruf rechtmäßig (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Indischer Staatsangehöriger verliert nachehelichen Aufenthaltsanspruch wegen Scheinehe mit Schweizerin und Parallelbeziehung mit indischer Ehefrau: Anspruch erlischt gemäss Art. 51 Abs. 2 lit. a AIG
- Palästinenser mit Schweizer Familie und Invalidenrente: Wegweisung nach Israel mangels Prüfung des Aufenthaltsrechts im Zielstaat rechtswidrig (Art. 42 Abs. 1, Art. 51 Abs. 1 lit. b und Art. 83 Abs. 2 AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger täuscht bei Aufenthaltsbewilligung schwere österreichische Vorstrafen vor: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Täuschung und schwerwiegender Delinquenz rechtmäßig (Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Straffälliger bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger beantragt Familiennachzug zu Ehefrau mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz: Ablehnung wegen schwerer und wiederholter Vorstrafen und fehlender Verhältnismässigkeit (Art. 43 Abs. 1, Art. 51 Abs. 2 lit. b und Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG)
- Familiennachzug für Ehemann einer Schweizerin mit Niederlassungsbewilligung verweigert wegen konkreter Gefahr erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 43 Abs. 1 AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verliert Aufenthaltsbewilligung wegen absichtlicher Täuschung der Behörden über Erwerbstätigkeit und erheblicher Verschuldung (Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG)
- Senegalesischer Staatsangehöriger mit Schweizer Kindern: Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen zweijähriger spanischer Freiheitsstrafe und Täuschung bei Bewilligungserteilung (Art. 62 Abs. 1 lit. a und b AIG)
- Ausländer mit mehr als dreijähriger Ehe mit Schweizerin und zwei minderjährigen Schweizer Töchtern wird wegen schwerer Drogendelikte in der Schweiz und in Deutschland ausgewiesen: Erfolgreiche Integration verneint, nachehelicher Härtefall nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG nicht gegeben (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger heiratet Schweizer Niederlassungsbewilligte zur Aufenthaltsverlängerung: Ehe als Scheinehe qualifiziert, Aufenthaltsbewilligung wird nicht verlängert (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
- Kubanischer Staatsangehöriger mit langjährigem Aufenthalt in der Schweiz beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz Sozialhilfebezug: Beschwerde wegen ungenügender Begründung und unzulässiger Noven nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.