Gesetzesartikel
Art. 4 AHVG – Bemessung der Beiträge
11 Entscheide, in denen Art. 4 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vereinsvorstand erhält Globalentschädigung: Unklare Abgrenzung zwischen unselbstständiger Organ- und selbstständiger Anwaltstätigkeit führt zur Rückweisung an die Ausgleichskasse (Art. 5 Abs. 1 AHVG)
- Verkauf von Liegenschaften aus einfacher Gesellschaft: Gewinn unterliegt AHV-Beitragspflicht als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 4 Abs. 1 AHVG)
- Inhaberin eines Hotels in Nichtvertragsstaat zahlt AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige: Einkünfte aus Betrieb gelten nicht als Renteneinkommen (Art. 28 Abs. 1 AHVV)
- Israelischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Altersrente: Rentenanspruch abgelehnt, weil Wohnsitz weder in der Schweiz noch in Israel (Art. 18 Abs. 2 AHVG)
- Praxisinhaber erhalten niedrige Löhne und hohe Dividenden: AHV-Beitragspflicht für Teil der Dividende bei offensichtlichem Missverhältnis (Art. 4 und 5 AHVG)
- Teilhaberin einer Kollektivgesellschaft mit Hotel- und Restaurantbetrieb bleibt AHV-rechtlich Selbständigerwerbende trotz jahrelanger Verluste (Art. 10 Abs. 1 AHVG)
- Gesellschafter-Geschäftsführer mit tiefem Lohn und hohen Dividenden: Nachzahlung von AHV-Beiträgen wegen offensichtlichen Missverhältnisses bestätigt (Art. 4 f. AHVG)
- AHV-Beitragspflicht auf Gewinne aus ausländischen Limited Partnerships: Qualifikation als selbstständige Erwerbstätigkeit bei gewerbsmässigem Investor (Art. 20 Abs. 3 AHVV)
- Alterspensionär vermietet Bäckerei an Sohn: Aufschub der Überführung führt zu AHV-Beitragspflicht der Mieterträge (Art. 4 Abs. 1 AHVG)
- Franzose mit Schweizer Wohnsitz arbeitet in Bulgarien für niederländische Firma: AHV-Beitragspflicht verneint, weil Sitz des Arbeitgebers das anwendbare Recht bestimmt (Art. 14 Abs. 2 Bst. b Ziff. ii VO 1408/71)
- Vorruhestandsurlaub des Grenzwachtkorps mit Lohnfortzahlung ohne Tätigkeit: Qualifikation als Nichterwerbstätiger und persönliche Beitragspflicht bestätigt (Art. 10 Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.