Gesetzesartikel
Art. 34a BVG – Koordination und Vorleistung
12 Entscheide, in denen Art. 34a BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Invaliditätspension: Überentschädigungsberechnung mit hypothetischem Einkommen bei nachgewiesener Unverwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit unwirksam (Art. 34a Abs. 1 BVG)
- Witwenrente: Pensionskasse kürzt Leistungen unter Einbezug der AHV-Altersrente; nach Rechtsprechungsänderung 2008 ist dies unzulässig, doch Verjährungseinrede ist nicht rechtsmissbräuchlich (Art. 41 BVG)
- Versicherter mit paranoider Schizophrenie: Zeitlicher und sachlicher Konnex zwischen Arbeitsunfähigkeit bei comPlan und späterer Invalidität gegeben, comPlan leistungspflichtig (Art. 23 lit. a BVG)
- Auffangeinrichtung fordert Zinsen auf Rückgriffsforderung gegen BVG-Sammelstiftung: Schadenszins nach Art. 26 Abs. 4 BVG zulässig, Zinssatz nach BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (Art. 26 Abs. 4 BVG)
- Pensionskasse PUBLICA fordert Rückerstattung von Invalidenrente wegen Überentschädigung: mutmasslich entgangener Verdienst richtet sich nach tatsächlich erzieltem Einkommen als Projektmanager (Art. 24 Abs. 1 BVV)
- Invalidin mit 10%-Restarbeitsfähigkeit verliert Stelle: Überentschädigungskürzung muss neu berechnet werden, hypothetisches Einkommen nicht anrechenbar (Art. 34a Abs. 1 BVG)
- Versicherte Person erhält Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge weiter: Aufhebung durch Vorsorgeeinrichtung unzulässig, da keine reglementarische Grundlage für voraussetzungslose Anpassung (Art. 23 BVG)
- Versicherte erhält zusätzliche Kinderrente: Vorsorgeeinrichtung muss Überentschädigungskürzung allseitig neu prüfen und kann Invalidenrente herabsetzen (Art. 34a Abs. 1 BVG, Art. 24 Abs. 1 und 5 BVV 2)
- Pensionskasse verweigert Invalidenrente für Zeit vor Erschöpfung der Krankentaggelder: Rentenaufschub bleibt wirksam trotz Rückforderung durch Krankenkasse (Art. 26 Abs. 2 BVG)
- Ehefrau verlangt Teilung des Vorsorgeguthabens nach Scheidung: Vorsorgefall Invalidität trotz Überentschädigung eingetreten, Teilung nach Art. 122 Abs. 1 ZGB ausgeschlossen (Art. 122 Abs. 1 ZGB)
- Versicherter Verdienst nach Besitzstandsgarantie rechtfertigt keine feste Überentschädigungsgrenze: mutmasslich entgangener Verdienst bleibt konkret zu ermitteln (Art. 34a BVG)
- Berufsvorsorge: Soziallohnanteil beim Geschäftsführer-Empfänger nicht anrechenbar; Beschwerde der Vorsorgestiftung abgewiesen (Art. 34a Abs. 1 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.