Gesetzesartikel
Art. 34 KVG – Umfang
11 Entscheide, in denen Art. 34 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmazieunternehmen klagt gegen Limitierung seines Vitamin-D-Medikaments auf Prophylaxe der E._______: Limitierung rechtmässig, aber Preissenkung wegen fehlerhafter Hauptindikationsbestimmung aufgehoben (Art. 65b Abs. 2 KVV)
- Spital verrechnet Herstellungstaxe für ambulante Zytostatika-Bearbeitung: Tarif nach ALT II D 2 ist anwendbar, da keine verwendungsfertigen SL-Präparate vorlagen (Art. 40 Abs. 1 KVG)
- Versicherter lässt Dupuytren-Kontraktur in Österreich mit nicht mehr kassenpflichtigem Enzym behandeln: Kostenübernahme abgelehnt, da schweizerische Operation zweckmässig und Arzneimittel nicht in Spezialitätenliste (Art. 36 Abs. 1 KVV)
- Versicherter mit multiplem Myelom beantragt Kostenübernahme für Kombinationstherapie Darzalex/Revlimid/Dexamethason: Vorinstanz verletzt Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Art. 71d Abs. 2 KVV, Beschwerde teilweise gutgeheissen
- Versicherte reist trotz bekannter Krebsdiagnose in die USA und beginnt dort Immuntherapie: Kostenübernahme verneint, da kein Notfall im Sinne von Art. 36 Abs. 2 KVV; spätere Komplikationen müssen neu geprüft werden (Art. 34 Abs. 1 und 2 KVG)
- Niederländische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz beansprucht Kostenübernahme für Notfallbehandlung in Dubai: Sachleistungsaushilfe nach VO 883/2004 ermöglicht Anwendung von Art. 36 Abs. 2 KVV (Art. 36 Abs. 2 KVV)
- Versicherte mit Frau-zu-Mann-Transsexualität beantragt Kostenübernahme für Phalloplastik im Ausland: Schweizer Therapieangebot wegen extrem niedriger Operationsfrequenz als medizinisch nicht verantwortbar beurteilt (Art. 32 Abs. 1, Art. 34 Abs. 2 KVG, Art. 36 Abs. 1 KVV)
- Kinder erhalten stationäre Behandlung in Mazedonien: Krankenkasse lehnt Kostenübernahme ab, da Nachweis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fehlt (Art. 34 Abs. 1 und 2 KVG; Art. 36 KVV)
- Versicherter mit Cluster-Kopfschmerz beantragt Kostenübernahme für Sumatriptan-Mepha in höherer als zugelassener Dosierung: Bundesgericht verweist Fall zur ergänzenden medizinischen Abklärung zurück (Art. 71a Abs. 1 lit. b KVV)
- Kanton Luzern muss keine Auslandsbehandlung finanzieren: Art. 41 Abs. 3 KVG gilt nur für Spitäler in der Schweiz
- Kostenübernahme für Orphan Drug Soliris vor Listenaufnahme: Heilmittelzulassung steht Grundversicherungspflicht nicht entgegen (Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.