Gesetzesartikel
Art. 33 MWSTG – Kürzung des Vorsteuerabzugs
11 Entscheide, in denen Art. 33 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger verlangt Gleichbehandlung im Unrecht bei Vorsteuerabzugskürzung für kantonale Denkmalpflegebeiträge gegenüber Covid-19-Beiträgen: Ablehnung wegen fehlender Sachverhaltsübereinstimmung und klarem Gesetzeswortlaut (Art. 8 Abs. 1 BV, Art. 33 Abs. 2 MWSTG)
- Stiftung beruft sich auf Ruling zur Vorsteuerabzugsberechtigung: Vertrauensschutz greift trotz späterer Rechtsprechung und Praxisänderung (Art. 69 MWSTG)
- Mehrwertsteuergruppe bietet Sprachkurse im Ausland und Reiseversicherungen an: Versicherungsschutz ist eigenständige steuerfreie Leistung, Vorsteuerkorrektur bei gemischter Verwendung zulässig (Art. 19 Abs. 4 MWSTG)
- Holzhandelsunternehmen belastet Waldeigentümer mit effektiven Erntekosten: Weiterbelastung ist steuerbare Leistung, keine Entgeltsminderung (Art. 24 Abs. 1 MWSTG)
- Lotteriefondsbeitrag des Kantons Zürich für Forschungscampus gilt als öffentlich-rechtlicher Beitrag mit Vorsteuerwirksamkeit (Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG)
- Gemeinde stellt Mittel für Neubau einer eigenen Dienststelle zur Verfügung: Keine Subvention im Sinne von Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG, Vorsteuerabzugskürzung entfällt (Art. 33 Abs. 2 MWSTG)
- Öffentlich-rechtliche Anstalt erhält Dotationskapital und vergünstigtes Baurecht: Beides mehrwertsteuerlich als Subvention qualifiziert, Vorsteuerabzugskürzung erforderlich (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG)
- Steuerpflichtige verlangt Vergütungszinsen auf zu Unrecht nacherhobene Einfuhrsteuer und Verzugszinsen: Kein Rückerstattungsanspruch bei Vorsteuerabzug, daher auch kein Vergütungszins (Art. 59 Abs. 2 MWSTG)
- Gesellschaft hält Flugzeug für wirtschaftlich Berechtigten: Überwiegende private Nutzung führt zu Vorsteuerkorrektur wegen Steuerumgehung (Art. 21 MWSTG)
- Holdinggesellschaft erwirbt Kunstwerke für Konzernausstellungen und Imagepflege: Vorsteuerabzug zulässig, da Nutzung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 MWSTG)
- Kulturstiftung mit hohem Spendenanteil bleibt mehrwertsteuerpflichtig: Entgelte nicht nur symbolisch (Art. 10 Abs. 1 MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.