Gesetzesartikel
Art. 32 BGG – Instruktionsrichter oder Instruktionsrichterin
12 Entscheide, in denen Art. 32 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eltern vereinbaren Kindesunterhalt nach kantonalem Urteil, aber ohne Genehmigung durch Gericht: Bundesgericht weist Fall zur materiellen Prüfung und Genehmigung an Obergericht zurück (Art. 287 Abs. 1 ZGB)
- Nachbarn klagen gegen Baubewilligung für Mobilfunkantenne: Keine antennenfreie Zone, Grenzwerte der NISV rechtmässig, QS-System und Messmethoden tauglich (Art. 13 Abs. 2 USG)
- Steuerpflichtige vergütet Schwestergesellschaft Organisationskosten: Kein Nachweis für geschäftsmässige Begründetheit, Nachsteuer rechtmässig erhoben (Art. 151 DBG, Art. 53 StHG)
- Steuerpflichtiger veräussert 15 Stockwerkeigentumseinheiten einzeln, legt aber nur eine Gesamterklärung vor: Veranlagung nach pflichtgemässen Ermessen wegen Mitwirkungsverweigerung zulässig (Art. 130 Abs. 2 DBG)
- Eheleute beantragen Abzug von Krankheitskosten und Unterhaltskosten für deutsches Geschäftsgrundstück: Abzüge abgelehnt, weil Kosten nicht nachgewiesen und ausländische Verluste nicht steuerlich anrechenbar sind (Art. 33 Abs. 1 lit. h DBG)
- Ehepaar führt selbständige Sanitär- und Heizungsmontage: Ermessenszuschlag von Fr. 20'000.-- wegen fehlender Verbuchung von 25 Einzahlungsscheinen und unzureichendem Nachweis der Vernichtung (Art. 130 Abs. 1 DBG)
- Bruder beschuldigt Schwester in Strafanzeige der Testamentfälschung und Unterschlagung: Üble Nachrede nach Art. 173 Ziff. 1 StGB festgestellt, Gutglaubensbeweis nach Art. 173 Ziff. 2 StGB nicht erbracht (Art. 173 Ziff. 1 StGB)
- Steuerpflichtige beantragt Erlass einer Gerichtsgebühr von Fr. 260.--: Kein Anfechtungsobjekt für Verfassungsbeschwerde und fehlende verfassungsrechtliche Begründung führen zum Nichteintreten (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Steuerpflichtiger legt gegen Einspracheentscheid zur Zwangsvollstreckung des provisorischen Mehrwertsteuerbetrags Beschwerde ein: Kein Zugang zu Gericht nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK, da abgaberechtliche Vollstreckung nicht zivilrechtlicher Natur (Art. 86 Abs. 4 MWSTG)
- Steuerpflichtige legen bei Ermessensveranlagung keine Detailauszüge zu Großgutschriften vor: Unrichtigkeitsnachweis gemäß Art. 132 Abs. 3 Satz 1 DBG verfehlt, Beschwerde abgewiesen (Art. 132 Abs. 3 Satz 1 DBG)
- Schuldner beantragt vorläufige Einstellung der Betreibung nach Art. 85a Abs. 2 SchKG wegen aufgeschobener Vollstreckbarkeit eines kantonsgerichtlichen Urteils: Beschwerde gegen Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege teilweise erfolgreich, da Aussichtslosigkeit nicht gegeben (Art. 29 Abs. 3 BV)
- Steuerpflichtige verpassen Beschwerdefrist wegen falscher Fristberechnung durch Steuerexperten: Wiederherstellung der Frist abgelehnt, da Fehlverhalten der vertraglichen Vertretung zuzurechnen ist (Art. 133 Abs. 3 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.