Gesetzesartikel
Art. 314 ZGB – Kindesschutz
11 Entscheide, in denen Art. 314 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater verliert Aufenthaltsbestimmungsrecht über drei Kinder wegen häuslicher Gewalt, hygienischer Desolatheit und chronischer Kindeswohlgefährdung nach forensischem Gutachten (Art. 310 Abs. 1 ZGB)
- Vater unter Verdacht sexueller Handlungen mit Kind: Begleitetes Besuchsrecht angeordnet, unentgeltliche Rechtspflege verweigert (Art. 314 Abs. 1 ZGB)
- Mutter beantragt Wechsel der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wegen mutmasslicher Befangenheit: pauschale Rügen reichen nicht aus, Beschwerde abgewiesen (Art. 450 ff. ZGB)
- Vater beantragt vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege im Kindesschutzverfahren: Vorinstanz gewährt nur Teilbeträge, Bundesgericht bestätigt mittellose Lage nicht ausreichend nachgewiesen (Art. 29 Abs. 3 BV)
- Vater klagt gegen Zustimmung der KESB zum Umzug des gemeinsamen Kindes nach Deutschland: Zuständigkeit lag beim Scheidungsgericht, doch Wegzug war rechtmässig, Beschwerde abgewiesen (Art. 301a Abs. 2 ZGB)
- Vater beantragt unentgeltlichen Rechtsbeistand für kantonales Beschwerdeverfahren zur Errichtung einer Besuchsrechtsbeistandschaft: Kein besonders schwerer Eingriff in seine Rechtsstellung, daher Anspruch nach Art. 29 Abs. 3 BV abgelehnt
- Vater beantragt alleinige elterliche Sorge und umfassendes Besuchsrecht nach Unterbringung der Tochter in Heilpädagogikzentrum: Beschwerde mangels ausreichender Begründung und fehlendem Anfechtungsobjekt abgewiesen (Art. 298d ZGB)
- Mutter klagt gegen Pflegekinderbewilligung für ihre Kinder: Keine Beschwerdelegitimation, da sie nicht Partei im öffentlich-rechtlichen Bewilligungsverfahren ist (Art. 316 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen Zustimmung zum Wegzug des gemeinsamen Kindes nach Deutschland: Nichteintreten des Obergerichts wegen entfallener Zuständigkeit nach Ausreise, Beschwerde abgewiesen (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG)
- Mutter beschwert sich gegen Besuchs- und Ferienregelung zugunsten des Vaters: Regelung entspricht Kindeswohl trotz Autismusdiagnose und fehlender elterlicher Kooperation (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Superprovisorischer Obhutsentzug ohne Anhörung: Nichteintreten mangels Instanzenausschöpfung; Kanton haftet für falsche Rechtsmittelbelehrung (Art. 445 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.