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Justizze. Art. 445 ZGB

Bundesgericht

Superprovisorischer Obhutsentzug ohne Anhörung: Nichteintreten mangels Instanzenausschöpfung; Kanton haftet für falsche Rechtsmittelbelehrung (Art. 445 Abs. 2 ZGB)

BGE / ATF / DTF
BGE 140 III 529 · ATF 140 III 529 · DTF 140 III 529
Datum
18.08.2014
Geschäftsnummer
5A_579/2014
Abteilung
II. Zivilrechtliche Abteilung
Ausgang
Nichteintreten

Tragende Normen

Art. 75 BGG Art. 314 ZGB Art. 445 ZGB Art. 450f ZGB Art. 238 ZPO Art. 265 ZPO

Zusammenfassung

Eine Mutter focht beim Bundesgericht einen Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) an, mit dem ihr wenige Monate zuvor geborenes Kind per sofort vorläufig in einer Wöchnerinnenstation fremdplatziert und unter Beistandschaft gestellt worden war. Die KESB hatte diese Massnahme als sogenannte superprovisorische Anordnung ohne vorgängige Anhörung erlassen, um dringenden Gefahren für das Kindwohl zu begegnen. Das kantonale Gericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab und qualifizierte die Massnahme als ordentliche vorsorgliche Massnahme, da die Mutter nachträglich angehört worden sei. Die Mutter zog den Fall weiter und beantragte die Aufhebung der kantonalen Urteile sowie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Es stellte fest, dass es sich bei der angefochtenen Anordnung um eine superprovisorische Massnahme im Sinne von Art. 445 Abs. 2 ZGB handelt, die gemäss Art. 314 Abs. 1 ZGB auch im Kindesschutzverfahren sinngemäss anwendbar ist. Die Vorinstanz hatte irrtümlich angenommen, die nachträgliche Anhörung der Mutter habe die Massnahme in eine ordentliche vorsorgliche Massnahme umgewandelt. Das Bundesgericht korrigierte dies: Das Verfahren nach Art. 445 ZGB ist eine Einheit. Auf den Dringlichkeitsentscheid muss zwingend ein förmlicher Entscheid der KESB folgen, der die superprovisorische Massnahme bestätigt, ändert oder aufhebt. Da die KESB diesen ordentlichen Massnahmenentscheid noch nicht gefällt hatte, war der kantonale Instanzenzug nicht ausgeschöpft (Art. 75 Abs. 1 BGG). Eine Beschwerde gegen die superprovisorische Massnahme allein ist beim Bundesgericht daher unzulässig.

Hinsichtlich der Kostenfolge entschied das Gericht, dass keine Gerichtskosten erhoben werden (Art. 66 Abs. 4 BGG), der Kanton Basel-Landschaft jedoch der Beschwerdeführerin eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu zahlen hat (Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 3 BGG). Diese Entschädigung wurde zugesprochen, weil das Kantonsgericht die Beschwerdeführerin durch eine unrichtige Feststellung des Beschwerdegegenstands und eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung zur Einreichung der beim Bundesgericht unzulässigen Beschwerde verleitet hatte. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde damit gegenstandslos (Art. 64 BGG).

Regeste

Art. 445 i.V.m. Art. 314 Abs. 1 ZGB; vorsorgliche Massnahmen im Kindesschutzverfahren. Das Verfahren auf Erlass vorsorglicher Massnahmen ist durch einen förmlichen Entscheid der Kindesschutzbehörde abzuschliessen. Für den Fall, dass die Kindesschutzbehörde vorweg eine vorsorgliche Massnahme sofort und ohne Anhörung der Verfahrensbeteiligten trifft, schreibt das Gesetz zwingend vor, dass die Kindesschutzbehörde den Verfahrensbeteiligten gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gibt und anschliessend neu entscheidet (E. 2). Regeste Art. 445 en relation avec l'art. 314 al. 1 CC; mesures provisionnelles dans la procédure de protection de l'enfant. La fin de la procédure de mesures provisionnelles doit faire l'objet d'une décision formelle de l'autorité de protection de l'enfant. Pour le cas où cette autorité rend d'abord une mesure provisionnelle immédiate et sans entendre les participants à la procédure, la loi prévoit impérativement qu'elle leur donne en même temps l'occasion de prendre position et rende ensuite une nouvelle décision (consid. 2). Regesto Art. 445 in relazione con l'art. 314 cpv. 1 CC; provvedimenti cautelari nella procedura di protezione del figlio. La procedura di provvedimenti cautelari va conclusa mediante una decisione formale dell'autorità di protezione dei minori. Per il caso in cui adotti un provvedimento cautelare immediatamente e senza sentire le persone che partecipano al procedimento, la legge prevede imperativamente che l'autorità di protezione dei minori dia loro nel contempo l'opportunità di presentare osservazioni e prenda in seguito una nuova decisione (consid. 2).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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