Gesetzesartikel
Art. 3 ELG – Bestandteile der Ergänzungsleistungen
11 Entscheide, in denen Art. 3 ELG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Überlebende Ehegattin beantragt Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Vorehelicher Vermögensverzicht des verstorbenen Ehemanns darf nicht angerechnet werden, da kein Einfluss möglich und Missbrauchsverbot nicht betroffen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
- Versicherte erwirbt Wohnung in Marokko und schenkt sie später Tochter: Vermögen wird bei Ergänzungsleistungen angerechnet, obwohl sie behauptet, nur treuhänderisch gehandelt zu haben (Art. 11 Abs. 1 lit. b und c ELG)
- Beschwerdeführer beantragt Reduzierung des Einnahmenüberschusses für Ergänzungsleistungen zur IV: Feststellungsbegehren mangels aktuellem Interesse unzulässig, Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistung verneint (Art. 9 Abs. 1 ELG)
- Invaliditätspensionärin beantragt Übernahme von Kinderkrippenkosten als Krankheits- und Behinderungskosten: Kein Anspruch, da Aufzählung in Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG abschliessend ist
- Ergänzungsleistungsanspruch bei Invalidenrente: Kosten für Generalabonnement und geplante Weiterbildung der Ehefrau werden nicht als Gewinnungskosten anerkannt (Art. 10 Abs. 3 lit. a ELG)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
- Ehefrau eines AHV-Rentners beantragt Ergänzungsleistungen: hypothetisches Einkommen wird angerechnet, aber Übergangsfrist wegen Unklarheit über Kündigungszeitpunkt des Ehemanns zulässig (Art. 9 Abs. 2 ELG)
- Ergänzungsleistungen: Hypothetisches Einkommen nach Art. 14a Abs. 2 lit. b ELV bei teilinvaliden Personen ohne Widersetzlichkeit
- Pensionär zieht ins Kurheim ohne Heim-Bewilligung: Zuständigkeit für Ergänzungsleistungen liegt am neuen Wohnsitz (Art. 21 Abs. 1 ELG)
- Ergänzungsleistungen für fremdplatzierte Kinder: Anspruch besteht auch ohne EL-Berechtigung des IV-Rentenbeziehenden Vaters (Art. 7 Abs. 1 lit. c ELV)
- Abbruch der IV-Ausbildung führt zur Anrechnung hypothetischen Einkommens bei Ergänzungsleistungen (Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.