Gesetzesartikel
Art. 271a OR – Kündigung durch den Vermieter
11 Entscheide, in denen Art. 271a OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieter klagt gegen Mietzinsherabsetzung, doch Parteien einigen sich aussergerichtlich: Beschwerde wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses abgewiesen (Art. 271a Abs. 1 lit. e OR)
- Vermieterin kündigt während laufendem Schlichtungsverfahren: Kündigung wegen Schlüsselhinterlegung und Untermiete unwirksam, da keine Mahnung erfolgte und keine schweren Pflichtverletzungen vorlagen (Art. 271a Abs. 1 lit. d und e OR)
- Mieterin zahlt Mietzins für August 2019 statt für Juli 2019: fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückstand wirksam, Ausweisung im summarischen Verfahren zulässig (Art. 257d OR)
- Mieterin mit Hörbehinderung kündigt Vermieter wegen Katzentüren; Vermieter kündigt zurück mit Verweis auf gestörtes Vertrauensverhältnis – ordentliche Kündigung nicht missbräuchlich (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Streitwertberechnung in Ausweisungsklagen nach Art. 257 ZPO: Bei streitiger Kündigung gilt die dreijährige Kündigungssperrfrist nach Art. 271a Abs. 1 lit. e OR (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO, Art. 257 ZPO, Art. 271a Abs. 1 lit. e OR)
- Vermieterin kündigt Mietverhältnisse wegen Gesamtsanierung: Kündigung nicht missbräuchlich, da Sanierungsprojekt im Kündigungszeitpunkt nicht offensichtlich unbewilligungsfähig war (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Mieter kündigt wegen Gesamtsanierung: Kündigung nicht missbräuchlich, da Sanierungsprojekt im Kündigungszeitpunkt nicht offensichtlich unbewilligungsfähig war (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Vermieter kündigt Mietverhältnis wegen umfassender Sanierung der Überbauung: Kündigung nicht treuwidrig, da Räumung der Wohnung für Sanierungsarbeiten zwingend erforderlich (Art. 271 OR)
- Mieterin verweigert wiederholt Zutritt für Elektrokontrolle ohne sachlichen Grund: ausserordentliche Kündigung wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht wirksam, Erstreckung ausgeschlossen (Art. 257f Abs. 3 OR)
- Mieterin kündigt ausserordentlich wegen drohender Rechtskraft eines Urteilsvorschlags: Kündigungsschutz greift trotz reinem Feststellungsbegehren im Hauptpunkt (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Ordentliche Kündigung wegen unerlaubter Untermiete: Sache zur neuen Beurteilung an Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 271 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.