Gesetzesartikel
Art. 260 SchKG – Abtretung von Rechtsansprüchen
11 Entscheide, in denen Art. 260 SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer beantragt nach Konkursschluss Nichtigkeitsfeststellung für Kollokation und Abtretung an deutsche Konkursverwaltung: Konkursschluss schliesst Kollokationsrüge aus, Abtretung ist wirksam wegen fortgeltender Konkursübereinkunft mit Bayern (Art. 22, 260, 268 SchKG)
- Gläubiger mit Wohnsitz in Österreich erhält Konkurs-Gläubigerzirkular per Einschreiben: Zustellung gilt als wirksam, Abtretungsbegehren nach Art. 260 SchKG verspätet (Art. 260 SchKG)
- Gläubigerin klagt gegen Kollokation eines Mitgläubigers bei mutmasslicher Nulldividende: Kein Rechtsschutzinteresse mangels konkreter Darlegung eines Interesses an Abtretung nach Art. 260 SchKG (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
- Totalunternehmerin kündigt Werkvertrag vor Fertigstellung: Kein Teilvergütungsanspruch wegen fehlender Substanziierung des Teilwerkswerts nach Art. 18 OR
- Abtretung von Verantwortlichkeitsansprüchen nach Art. 260 SchKG vor Löschung der konkursiten Gesellschaft: Aktivlegitimation der Abtretungsgläubiger bleibt trotz Löschung im Handelsregister bestehen (Art. 260 SchKG)
- Gläubiger klagt auf Wegweisung einer öffentlichrechtlichen Forderung aus dem Kollokationsplan: Rechtsschutzinteresse bei mutmasslicher Nulldividende anerkannt (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
- Abtretungsgläubigerin mit noch nicht definitiv kollozierter Forderung klagt erfolgreich: Prozessführungsbefugnis bei resolutiv bedingter Abtretung nach Art. 260 SchKG bleibt bestehen (Art. 260 SchKG)
- Paulianische Anfechtung vor Handelsgericht unzulässig; Art. 163/167 StGB keine Schutznormen (Art. 6 Abs. 2 lit. a ZPO)
- Kollokationsklage im Nachlassvertrag: Lugano-Übereinkommen hindert Schweizer Zuständigkeit trotz hängigem belgischem Prozess nicht (Art. 1 Abs. 2 Bst. b LugÜ)
- Gläubiger mit Forderungsabtretung nach SchKG: Keine Legitimation als Privatkläger bei Vermögens- und Urkundendelikten (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Kostenvorschuss bei Kollokationsklage: Streitwert bei Nulldividende minimal festzusetzen (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.