Gesetzesartikel
Art. 2 StPO – Ausübung der Strafrechtspflege
11 Entscheide, in denen Art. 2 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Untersuchungshaft wegen bandenmässiger Raubüberfälle: Gehörsverletzung bei Risikoeinschätzung durch FFA-Bericht wird nachträglich geheilt, Haft bleibt rechtmässig (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Strafbefehl mit Faksimile-Stempel statt handschriftlicher Unterschrift: Formmangel nicht heilbar bei systematischer Praxis (Art. 353 Abs. 1 lit. k und Art. 80 Abs. 2 StPO)
- Verfahrensvereinigung von nachträglicher und originärer Verwahrung bei gleichzeitiger Delinquenz: Zuständigkeit der Berufungsinstanz für umfassende Prüfung des Urteils (Art. 62c Abs. 4 StGB)
- Privatkläger klagt gegen Einstellung des Strafverfahrens wegen übler Nachrede und Verleumdung nach Schreiben der Gewerkschaftsführung: Beschwerde abgewiesen, da Gutglaubensbeweis erbracht und Verurteilung nicht wahrscheinlicher als Freispruch (Art. 173 und Art. 174 StGB)
- Zeuge Jehovas wird vor geplanter Wirbelsäulenoperation in Privatklinik wegen Weigerung, Bluttransfusion zuzustimmen, nicht operiert: Keine Rassendiskriminierung, keine strafrechtliche Verfolgungspflicht (Art. 261bis Abs. 5 StGB)
- Geschäftsführer und Aktiengesellschaft leiten Strafanzeige wegen Erpressung ein, nachdem sie unter Konkursdrohung Zahlungen geleistet haben: Beschwerde gegen Nichtanhandnahme abgewiesen, kein rechtlich geschütztes Interesse des Geschäftsführers (Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG)
- Vater verweigert ADHS-Behandlung seines Kindes und instrumentalisiert es im Elternkonflikt: Alleinige elterliche Sorge der Mutter bestätigt, gemeinsame Sorge beeinträchtigt Kindeswohl (Art. 298d Abs. 1 ZGB)
- Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft delegiert Erlass von Übertretungsstrafbefehlen an Untersuchungsbeauftragten: Ungültigkeit wegen fehlender gesetzlicher Grundlage (Art. 17 Abs. 1 und Art. 311 Abs. 1 Satz 2 StPO)
- Rückwirkende Erhebung von Verbindungs-Randdaten auf Mobiltelefon eines 15-jährigen Privatklägers: Fehlende Verhältnismässigkeit und unzulässiges Novum führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 273 StPO)
- Einstellung nach tödlichem Sturz aus Rollstuhl: Fristenstillstand gilt für Endentscheid, Legitimation bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 46 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.