Gesetzesartikel
Art. 14 ATSG: Rechtsprechung und Entscheide
11 Entscheide, in denen Art. 14 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit Tetraplegie erhält höhere Pflegeleistungen: Dekubitusprophylaxe, Lagerung, Kompressionsstrümpfe und Nagelpflege zählen als medizinische Pflege nach Art. 18 Abs. 1 UVV
- Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich beantragt Kostenübernahme für bauliche Anpassungen am Haus: Sachleistungen dürfen nicht ins Ausland exportiert werden (Art. 14 ATSG)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Teilinvalidenrentnerin verliert nach Erreichen des AHV-Rentenalters nicht automatisch Anspruch auf Heilbehandlungskosten: Erhalt der verbleibenden Erwerbsfähigkeit bleibt massgeblich (Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG)
- Arbeitnehmerin bei 50%-Pensum biss auf Stein im Supermarktsalat: Unfallbegriff erfüllt, aber Kausalzusammenhang zum Zahnschaden nicht rechtsgenügend abgeklärt (Art. 4 ATSG, Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Unfallversicherte mit Tetraplegie erhält Hauspflege durch nicht tarifvertraglich gebundene Spitex: Kostenübernahme durch Unfallversicherer bleibt trotz fehlendem Vertragsbeitritt wirksam (Art. 18 UVV)
- Unfallversicherung muss Kosten für ärztlich verordnete Sondennahrung übernehmen, weil diese zur Verhinderung einer wesentlichen Gesundheitsbeeinträchtigung notwendig ist und auf der Spezialitätenliste steht (Art. 21 Abs. 1 lit. d UVG)
- Suva lehnt weitere Heilbehandlung nach Unfall ab: Fallabschluss verfrüht, da diagnostische Arthroskopie zur Infektabklärung indiziert war (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Versicherer reduziert nach Berentung Heilbehandlung: Dauerleistung nach Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG darf nur bei wesentlicher Sachverhaltsänderung angepasst werden (Art. 17 Abs. 2 ATSG)
- Versicherter mit 70%-Invalidität beantragt Fortführung wöchentlicher Physiotherapie nach Rentenzuspruch: Kein Anspruch gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG, da keine Notwendigkeit zur Erhaltung der Restarbeitsfähigkeit nachgewiesen
- Versicherter mit Tetraplegie beansprucht höhere Hauspflegeentschädigung: Keine Verpflichtung zur RAI-HC-Methode, aber volle Kostenabgeltung nach Art. 18 Abs. 1 UVV (Art. 18 Abs. 1 UVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.