Gesetzesartikel
Art. 122 StPO – Allgemeine Bestimmungen
11 Entscheide, in denen Art. 122 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Vater eines abgetöteten Fötus klagt gegen Einstellung des Strafverfahrens wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs: Keine Parteistellung als geschädigte Person oder Angehöriger (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Hausarzt verschreibt Cefuroxim ohne Kenntnis einer Penicillinallergie: Fahrlässige Tötung mangels Sorgfaltspflichtverletzung verneint (Art. 117 StGB)
- Energieunternehmen verlangt Schadenersatz von Geldwäscher: Vorinstanz muss über Adhäsionsklage entscheiden, da Schaden hinreichend substantiiert und Schuldspruch vorliegt (Art. 126 Abs. 1 lit. a StPO)
- Hilfskonkursmasse klagt im Strafverfahren auf Herausgabe beschlagnahmter Vermögenswerte: Nichteintreten wegen fehlender Privatklägerschaft und Rechtshängigkeit (Art. 81 Abs. 1 BGG)
- Privatklägerin legt in Strafverfahren Schadenersatzforderung adhäsionsweise vor, doch fehlt konkrete Darlegung der Investitionshöhe und Rückzahlungen: Beschwerde wegen mangelhafter Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 BGG)
- Beschwerdeführer rügt unzureichende Begründung zu Veruntreuungsschuldsprüchen: Bundesgericht hebt Urteil teilweise auf und verweist zurück (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschwerdeführer erhebt Verrechnungseinrede im Zivilverfahren, obwohl identische Forderung bereits adhäsionsweise im Strafverfahren rechtshängig ist: Rechtshängigkeit schließt Verrechnungseinrede nicht aus (Art. 62 ZPO)
- HIV-Infektion via Nadelstich: Schwere Körperverletzung bestätigt, Genugtuung wegen fehlender Individualisierung zurückgewiesen (Art. 122 Abs. 3 StGB)
- Sicherheitsfonds als Zivilklägerin im Strafverfahren: Legitimation zur Adhäsionsklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 121 Abs. 2 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.