IV-Beschwerde aus Frankreich: Nichteintreten wegen Nichtzahlung Kostenvorschuss trotz Zustellfiktion (Art. 23 Abs. 1 Bst. b VGG)
- Datum
- 27.08.2026
- Geschäftsnummer
- C-4739/2026
- Abteilung
- CH_BVGE_001
- Ausgang
- Nichteintreten
Tragende Normen
Zusammenfassung
Eine in Frankreich wohnhafte Versicherte reichte beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen eine Verfügung der IV-Stelle für Versicherte im Ausland ein, welche Eingliederungsmassnahmen und Rente ablehnte. Das Gericht forderte die Beschwerdeführerin mittels eingeschriebener Zwischenverfügung zur Leistung eines Kostenvorschusses auf und drohte bei Nichtzahlung das Nichteintreten an. Die Sendung wurde von der Post mit dem Vermerk «Pli avisé et non réclamé» zurückgesandt, da sie nicht abgeholt wurde. Die Beschwerdeführerin leistete den geforderten Vorschuss innerhalb der gesetzten Frist nicht.
Das Bundesverwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein. Gemäss Art. 20 Abs. 2bis VwVG gilt eine Sendung, die nur gegen Unterschrift ausgehändigt wird, am siebten Tag nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch als zugestellt. Da die eingeschriebene Zwischenverfügung vom 10. Juli 2026 am 25. August 2026 unzugestellt retourniert wurde, trat diese Fiktion ein. Die Beschwerdeführerin leistete den Kostenvorschuss innert der gesetzten Frist bis zum 10. August 2026 nicht. Aufgrund dieser Säumnis ergeht androhungsgemäss ein Nichteintretensentscheid gestützt auf Art. 23 Abs. 1 Bst. b VGG. Von der Erhebung von Verfahrenskosten und der Zusprechung einer Parteientschädigung wird abgesehen.
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
Verwandte Entscheide
- Beschwerde gegen Einziehung von Dopingmitteln nach Rückzug als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 23 Abs. 1 Bst. a VGG)
- Kostenvorschuss nicht bezahlt: Nichteintreten wegen Zustellfiktion trotz fehlender Übergabe in Italien (Art. 20 Abs. 2bis VwVG)
- Fristwiederherstellung nach verspäteter Asylbeschwerde verneint: Verschulden der Rechtsvertretung bei Nichtweiterleitung des Entscheids zurechenbar (Art. 24 Abs. 1 VwVG)
- Anfechtung externes Gutachten BVG-Aufsicht: Kein nicht wiedergutzumachender Nachteil, Nichteintreten (Art. 46 Abs. 1 VwVG)
- Beschwerde in AHV-Sache nach Rückzug gegenstandslos: Verfahren abgeschrieben, Kosten erlassen, keine Entschädigung (Art. 23 Abs. 1 Bst. a VGG)
- Beschwerde gegen Einziehung von Dopingmitteln nach Rückzug als gegenstandslos abgeschrieben und Kosten erlassen (Art. 23 Abs. 1 Bst. a VGG)
- Nicaraguaner beantragt Asyl wegen Exilpolitik unter Pseudonym: Keine öffentliche Exponierung, Wegweisungsvollzug zulässig und zumutbar (Art. 83 AIG)
- Anerkennung ausländischer Abschluss: Verspätete Beschwerde nach Wiedererwägungsgesuch; Kostenvorschuss für Wiedererwägung zulässig (Art. 50 VwVG, Art. 46a RVOG)