Gesetzesartikel
Art. 20 VwVG – Fristen: Berechnung
4 Entscheide, in denen Art. 20 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Österreichischer Versicherter in Deutschland leitet Einsprache gegen Rückzahlungsverfügung verspätet ein: Nichteintreten wegen verpasster Frist (Art. 38 Abs. 2bis ATSG)
- Beschwerdeführerin erhält Verfügung sowohl persönlich als auch an ihre Rechtsvertretung: Zustellung an Vertretung ist fristauslösend, Beschwerde fristgerecht (Art. 11 Abs. 3 VwVG)
- Rumänischer Staatsangehöriger wegen Trunkenheitsfahrt mit 1.55 g/l Blutalkohol verurteilt: Auslieferung an Rumänien trotz Abwesenheitsurteil bewilligt unter Auflage eines neuen Verfahrens (Art. 3 Abs. 1 Satz 2 ZPII EAUe)
- IV-Rentner mit Wohnsitz in Brasilien verliert Rente wegen fehlender Unterlagen: Zustellung an Anwalt unterblieben, Mitwirkungspflicht nicht verletzt, Rente ab 1. November 2016 weiterzuzahlen (Art. 43 Abs. 3 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.