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Justizze. Art. 404 ZPO

Bundesgericht

Kündigungsmietstreit: Frist zur Klage nach Schlichtung unterliegt altem Recht, ZPO-Friststillstand unanwendbar (Art. 404 ZPO)

BGE / ATF / DTF
BGE 138 III 792 · ATF 138 III 792 · DTF 138 III 792
Datum
17.10.2012
Geschäftsnummer
4A_203/2012
Abteilung
I. Zivilrechtliche Abteilung
Ausgang
Abgewiesen

Tragende Normen

Art. 5 BV Art. 274f OR Art. 145 ZPO Art. 404 ZPO Art. 405 ZPO

Zusammenfassung

Ein Mieter focht eine Kündigung an, woraufhin die Schlichtungsbehörde den Entscheid fasste und eine Rechtsmittelbelehrung nach altem Recht erteilte. Der Mieter erhob erst nach Ablauf der altrechtlichen, aber innerhalb der neuen ZPO-Fristen liegenden Frist Klage beim Gericht. Das kantonale Gericht trat wegen Verspätung nicht auf die Klage ein. Der Mieter rügte vor Bundesgericht, dass die neue Zivilprozessordnung (ZPO) mit ihrem Friststillstand über Ostern hätte angewendet werden müssen, da das Schlichtungsverfahren bereits abgeschlossen gewesen sei, sowie eine Verletzung des Vertrauensschutzes.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte, dass für die Klagefrist nach einem Schlichtungsentscheid das alte Recht (aOR) massgebend bleibt.

Entscheidend war die Auslegung des Übergangsrechts der ZPO. Gemäss Art. 404 Abs. 1 ZPO gilt für hängige Verfahren das bisherige Verfahrensrecht bis zum Abschluss vor der betroffenen Instanz. Das Bundesgericht qualifizierte den Entscheid der Schlichtungsbehörde jedoch nicht als Abschluss eines Verfahrens durch eine "Instanz", sondern als "prima facie-Vorentscheid". Da die Schlichtungsbehörde kein erstinstanzliches Gericht ist, wurde das Verfahren durch ihren Entscheid nicht im Sinne von Art. 404 Abs. 1 ZPO abgeschlossen. Folglich richtete sich die Anrufung des Richters weiterhin nach Art. 274f Ziff. 1 aOR (altrechtliche 30-Tage-Frist), nicht nach der ZPO.

Der Beschwerdeführer konnte sich daher nicht auf den Friststillstand gemäss Art. 145 Abs. 1 lit. a ZPO berufen, da dieses neue Recht übergangsrechtlich nicht anwendbar war. Auch die neuen Bestimmungen zu Urteilsvorschlägen (Art. 210 Abs. 1 lit. b, Art. 211 Abs. 1 ZPO) griffen nicht, da sie erst für Verfahren gelten, die nach Inkrafttreten der ZPO eingeleitet wurden bzw. deren Schlichtungsphase noch nicht abgeschlossen war. Die Klage vom 4. Mai 2011 war somit verspätet, da die altrechtliche Frist am 21. April 2011 ablief.

Die Rüge der Verletzung des Vertrauensschutzes (Art. 5 Abs. 3 BV) wurde ebenfalls verworfen. Der Beschwerdeführer hatte die Rechtsmittelbelehrung erhalten, die ausdrücklich auf Art. 274f Ziff. 1 OR verwies. Sein Vertrauen auf die Anwendbarkeit der ZPO basierte auf seiner eigenen, falschen Gesetzesauslegung, nicht auf einer fehlerhaften Auskunft der Behörde. Ein Gericht, das erst nach Durchführung einer Verhandlung die Verspätung feststellt, verletzt den Vertrauensgrundsatz nicht.

Regeste

Art. 404 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 ZPO; aArt. 273 Abs. 4 und aArt. 274f Abs. 1 OR; Schlichtungsverfahren betreffend Streitigkeiten aus der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen; Übergangsrecht. Hat die Schlichtungsbehörde in einem mietrechtlichen Schlichtungsverfahren, das vor Inkrafttreten der ZPO rechtshängig war, danach über die Gültigkeit einer Kündigung und die Erstreckung des Mietverhältnisses entschieden, bestimmt sich die Frist zur Anrufung des Gerichts nach altem Recht (E. 2). Regeste Art. 404 al. 1 et art. 405 al. 1 CPC; ancien art. 273 al. 4 et ancien art. 274f al. 1 CO; procédure de conciliation pour les litiges portant sur les baux d'habitations et de locaux commerciaux; droit transitoire. Lorsque l'autorité de conciliation, dans une procédure de conciliation en matière de bail déjà pendante avant l'entrée en vigueur du CPC, a statué après celle-ci sur la validité de la résiliation et la prolongation du bail, le délai pour saisir le tribunal se détermine selon l'ancien droit (consid. 2). Regesto Art. 404 cpv. 1 e art. 405 cpv. 1 CPC; vecchi art. 273 cpv. 4 e art. 274f cpv. 1 CO; procedura di conciliazione concernente controversie risultanti dalla locazione di locali di abitazione e commerciali; diritto transitorio. Se l'autorità di conciliazione, in una procedura di conciliazione in materia di locazione già pendente prima dell'entrata in vigore del CPC, statuisce dopo tale evento sulla validità della disdetta e sulla protrazione del contratto di locazione, il termine per adire il giudice viene determinato dal vecchio diritto (consid. 2).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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