Gesetzesartikel
Art. 94 BV – Grundsätze der Wirtschaftsordnung
10 Entscheide, in denen Art. 94 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Importeurin verlangt analoge Anwendung der vierjährigen Übergangsfrist nach Art. 95 Abs. 2 LGV bei Zolltarifierung: Keine Verknüpfung zwischen Lebensmittel- und Zollrecht, Beschwerde abgewiesen (Art. 83 lit. l BGG)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres komplementärmedizinischen Arzneimittels im therapeutischen Quervergleich: Ausschluss teurerer pflanzlicher Alternativen mit Langzeitindikation rechtmässig (Art. 65b Abs. 4bis KVV)
- Gemeinde Muttenz verbietet fossil-thermische Kraftwerke in Gewerbe- und Industriezonen zur Schadstoffreduktion in Wohnnähe: Verbot ist überwiegend raumplanerisch und bundesrechtlich zulässig (Art. 3 Abs. 3 lit. b RPG)
- Flugplatz Buochs: Zeitliche Beschränkung des Instrumentalabflugverfahrens SID WIL 1A zur Lärmminderung ist unverhältnismässig (Art. 11 Abs. 1 USG)
- Photovoltaikanlagenbetreiber darf Messdienstleister frei wählen: Messwesen gehört nicht zum Netzbetrieb, Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV schützt Wahl des Vertragspartners
- Universität Zürich bietet bei öffentlicher Ausschreibung nicht kostendeckend: Ausschluss wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsneutralität möglich (Art. 11 BöB)
- Zuweisung von Hotelgrundstücken zur Tourismuszone in Luzern: Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit ist verhältnismässig und raumplanerisch gerechtfertigt (Art. 27 und Art. 94 BV)
- Kraftwerk AG klagt gegen neue Wasserkonzessionsverordnung des Kantons Uri: Kein Rechtsanspruch auf Konzession, Gewässerhoheit entzieht Verfügungsmacht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV)
- SWITCH darf Tochterfirma switchplus.ch bewerben: Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bei privatrechtlicher Werbetätigkeit (Art. 27, 35 Abs. 2, 94 BV)
- Staatliche Versicherung im Wettbewerb: Keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit durch Glarnersach-Ausdehnung (Art. 27, 94 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.