Gesetzesartikel
Art. 9 VGKE – Kosten der Vertretung
10 Entscheide, in denen Art. 9 VGKE eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Portugiesischer Bauarbeiter mit rechtsseitiger Handgelenksarthrodese beantragt unbefristete Invalidenrente: Rückweisung wegen unvollständiger medizinischer Abklärung zur Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit (Art. 43 ATSG)
- Vorläufig aufgenommener Iraker mit 18-jährigem Aufenthalt und fehlender sprachlicher sowie wirtschaftlicher Integration verlangt Aufenthaltsbewilligung wegen schwerwiegendem persönlichen Härtefall: Ablehnung rechtmässig (Art. 84 Abs. 5 AIG)
- Grenzgänger mit Anpassungsstörung und Karpaltunnelsyndrom: Invaliditätsgrad nicht schlüssig beurteilt, Rückweisung zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 8 ATSG)
- Bundesangestellte weigert sich, Reorganisationsvereinbarung vorbehaltlos zu unterzeichnen: Kündigung aus sachlich hinreichendem Grund, aber zu früh – Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2016 zu erstrecken (Art. 104e BPV)
- Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke im Bereich Ort bei der Neuen Axenstrasse: Etappierung zulässig trotz fehlendem selbständigen Nutzen und Unsicherheit des Gesamtprojekts (Art. 28 Abs. 2 NSG)
- Bahnfunk-GSM-R-Anlage in Tägerwilen Gottlieben: Teilplangenehmigung für Basisstation bestätigt, Standortdatenblatt angepasst, Fernwirkung geschützter Ortsbilder nicht beeinträchtigt (Art. 18 Abs. 1 EBG)
- Unternehmen klagt gegen Prämienerhöhung bei Berufsunfallversicherung: Einreihung in Klasse 45G mit BBV-Anteil von 19% statt 25% und Prämiensatz von 1.78% rechtmässig (Art. 92 Abs. 1 UVG)
- Steuerpflichtiger beantragt Erlass der direkten Bundessteuer 2008: Erlass wegen Gläubigerbevorzugung ausgeschlossen, da nach Fälligkeit am 1. März 2009 gleichrangige private Schulden beglichen wurden (Art. 167 Abs. 1 DBG)
- Schweizer GmbH als Konzernmitglied betroffen bei französischem Amtshilfegesuch zur Prüfung von Verrechnungspreisen: Übermittlung von Steuerregime-Daten und Erfolgsrechnung verboten (Art. 28 DBA-F)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.