Gesetzesartikel
Art. 84 OG – Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
11 Entscheide, in denen Art. 84 OG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Politische Richtungen bei Ämterbesetzung: Art. 60 KV/SO ist Programmnorm ohne Minderheitenschutzanspruch (Art. 84 Abs. 1 lit. a OG)
- Schuldneranweisung an Pensionskasse im internationalen Verhältnis: Keine Verletzung Haager Übereinkommen, da Sanktion nicht Unterhaltsstatut unterliegt (Art. 10 UStÜ)
- Vollstreckung Haager Kindesentführungsübereinkommen: Nichteintreten bei materieller Rüge, nur vorübergehende Hindernisse prüfbar (Art. 11 HEntfÜ)
- Berufung gegen Säumnisurteil: Rüge von HZÜ-Zustellungsmängeln zulässig, formelle Fehler und fehlende Übersetzung bei einfacher Übergabe unschädlich (Art. 4 HZÜ)
- Sonderprüfung: Auskunftspflicht Dritter gegen Tochtergesellschaft ist keine Zivilrechtsstreitigkeit, Berufung unzulässig (Art. 697d Abs. 2 OR)
- Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Staatsverträgen: Kognition auf Willkür beschränkt bei gerichtlicher Vorinstanz (Art. 84 Abs. 1 lit. c OG)
- Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Staatsverträgen: Novenverbot gilt trotz freier Kognition (Art. 84 Abs. 1 lit. c OG)
- Abstrakte Anfechtbarkeit eines Polizeieinsatzbefehls verneint: Interner Akt ohne Aussenwirkung, hinreichender Rechtsschutz gegen Realakte gewährleistet (Art. 84 Abs. 1 OG, Art. 13 EMRK)
- Ausländerfamilie klagt gegen Aufenthaltsverweigerung: Staatsrechtliche Beschwerde unzulässig wegen Subsidiarität und fehlendem Gerichtszug (Art. 84 Abs. 2, 98a OG)
- Einführung von Studiengebühren an Fachhochschule: UNO-Pakt I nicht direkt anwendbar, Nichteintreten auf Staatsvertragsbeschwerde (Art. 84 Abs. 1 lit. c OG)
- Kunstmessen-Standplatzabsage privater Messegesellschaft: Kein Hoheitsakt, staatsrechtliche Beschwerde unzulässig (Art. 84 Abs. 1 OG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.