Gesetzesartikel
Art. 4a VRV – Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten; Grundregel
10 Entscheide, in denen Art. 4a VRV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fahrer führt waghalsiges Überholmanöver mit über 100 km/h in Kurve und Spurenabbau: Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 3 SVG bestätigt, Landesverweisung für sechs Jahre und SIS-Ausschreibung rechtmässig
- Einbindung von Elfen- und Brunnadernstrasse in Tempo-30-Zone: Beschwerdebefugnis des Anwohners gegeben, Gutachten genügt trotz fehlender Lärmanalyse (Art. 108 Abs. 2 SSV)
- Stadt Bern führt Tempo-30-Zone auf Elfen- und Brunnadernstrasse ein: Gutachten genügt trotz fehlender Lärmanalyse, da Strassen nur mässig verkehrsorientiert und Sicherheitsbedenken zentral (Art. 32 Abs. 3 SVG i.V.m. Art. 108 Abs. 4 SSV)
- Tempo-30-Anordnung auf Feldbergstrasse in Basel: Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Luftschadstoffen ist verhältnismässig und rechtmässig (Art. 108 Abs. 2 lit. d SSV)
- Halter eines Fahrzeugs wird wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt: Täterschaft trotz Bestreiten festgestellt, da keine glaubhaften Alternativen genannt (Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 2 SVG)
- Fahrer überschreitet auf Autostrasse-Zubringerstrecke Geschwindigkeit um mindestens 36 km/h: Grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG festgestellt, Beschwerde abgewiesen
- Beschwerdeführer rügt Verletzung des Anklagegrundsatzes bei grober Verkehrsregelverletzung: Vorinstanz darf zusätzlich zur Geschwindigkeitsüberschreitung Fahren auf Mittellinie berücksichtigen, da dies in Anklage ausdrücklich umschrieben ist (Art. 9 und Art. 325 StPO)
- Fahrer überschreitet innerorts um 30 km/h die Höchstgeschwindigkeit: Linksseitige Signalisation stellt keine Nichtigkeit dar, Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung bleibt bestehen (Art. 90 Abs. 2 SVG)
- Beschwerde gegen Strafurteil wegen Hinderung einer Amtshandlung und Verkehrsregelverletzungen: Teilweise Aufhebung wegen Doppelverwertungsverbot und Kostenfehler (Art. 286 StGB, Art. 431 Abs. 1 StPO)
- Fahrer eines neu gekauften Ferrari überschreitet Geschwindigkeitsbegrenzung um 31 km/h: Grobe Verletzung der Verkehrsregeln festgestellt, Beschwerde abgewiesen (Art. 90 Abs. 2 i.V.m. Art. 32 Abs. 2 SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.