Gesetzesartikel
Art. 33 RPG – Kantonales Recht
10 Entscheide, in denen Art. 33 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde Wuppenau legt im kommunalen Richtplan Grenzwerte für Grosswindanlagen fest: Teilweise Nichtgenehmigung wegen Widerspruchs zur kantonalen Richtplanung und Bundesrecht (Art. 44 BauR, Art. 9 Abs. 1 RPG)
- Einsprecher gegen Baubewilligung auf Parzelle in Planungszone: Baubewilligung widerspricht Zweck der Planungszone zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen (Art. 27 Abs. 1 RPG)
- Eigentümerin beantragt nachträgliche Baubewilligung für zwei Beschattungsanlagen in Erholungs- und Grünzone: Zonenkonformität verneint, Besitzstandsgarantie nicht gegeben (Art. 22 RPG)
- Beschwerde gegen Kleinsiedlungsverordnung des Kantons Thurgau nicht zulässig: Verordnung ist materiell Nutzungsplan i.S.v. Art. 14 RPG und unterliegt daher Art. 33 RPG (Art. 82 lit. b BGG)
- Baubewilligung für Mehrfamilienhäuser: Zonenzuweisung der Waldgass-Fläche zur Wohnzone ist verbindlich für Überbauungsziffer-Berechnung, akzessorische Prüfung durch Kantonsgericht verboten (Art. 21 Abs. 1 RPG)
- Gemeinde Meilen verweigert Baubewilligung wegen ästhetischer Bedenken: Bauvorhaben entspricht trotz hoher Baumasse dem örtlichen Kontext, Reduktion nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigt (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 29a BV)
- Interessengemeinschaft klagt gegen Plangenehmigung für Doppelspur Walchwil: Projekt ist bundesrechtlich vorgesehen und lärmrechtlich zulässig (Art. 4 lit. a Ziff. 4 ZEBG)
- Nachbarn und Gemeinde klagen gegen Baubewilligung für Biomasse-Heizkraftwerk: Keine besondere Betroffenheit und keine Verletzung der Raumplanungsvorschriften (Art. 40 Abs. 1 LSV)
- Nachbarn bekämpfen Baubewilligung für Bordell in Quartiererhaltungszone mit 0 % Mindestwohnanteil: Zonenkonformität bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 24c Abs. 3 BZO)
- Nachbar rügt Zersiedelung durch Gewächshauszonen: Vorinstanz prüft nicht alle Zonen, Rückweisung wegen Rechtsverweigerung (Art. 16a Abs. 3 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.