Gesetzesartikel
Art. 31 ATSG – Meldung bei veränderten Verhältnissen
10 Entscheide, in denen Art. 31 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unfallversicherung: Invalidenrente nach Vergleich wird rückwirkend aufgehoben, weil sich das Einkommen des Selbstständigen wesentlich verbessert hat (Art. 17 ATSG)
- Invalidenversicherung: Rückwirkende Aufhebung der Dreiviertelsrente per 1. November 2011 wegen Meldepflichtverletzung aufgehoben – unvollständige medizinische Abklärung zum Zeitpunkt der Aufhebung (Art. 17 Abs. 1 ATSG, Art. 31 Abs. 1 ATSG, Art. 61 lit. c ATSG, Art. 77 IVV, Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV)
- Versicherter erhält Invalidenrente nach Arbeitsunfall, wechselt später in besser bezahlten Beruf: Rente wird rückwirkend ab 1. Januar 2013 aufgehoben und Fr. 15'799.45 zurückgefordert, weil Invaliditätsgrad unter 10 % fiel und Meldepflicht verletzt wurde (Art. 16 ATSG, Art. 17 Abs. 1 ATSG, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG)
- Versicherter erhält nach Unfall Invalidenrente, steigt später beruflich auf und meldet Gehaltserhöhung nicht: Rente wird rückwirkend aufgehoben und Rückzahlung verlangt (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Invalidenrente wird für Oktober und November 2011 nachgezahlt: Rentensistierung wegen Meldepflichtverletzung unzulässig, aber ab Dezember 2011 wegen Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie Massnahmevollzug gerechtfertigt (Art. 21 Abs. 5 ATSG)
- Invalidenrente wird rückwirkend aufgehoben, weil Versicherter trotz Verbesserung des Gesundheitszustands nicht meldete und weiterhin als Chauffeur arbeitete (Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV)
- Witwerrente trotz privater Kenntnis der Zweigstelle: Rückerstattung verwirkt? Nein, Treuepflicht deckt Privatwissen nicht ab (Art. 25 Abs. 2 ATSG)
- Kantonale Rückforderung von Familienzulagen beim Arbeitgeber: Art. 4 Abs. 2 KFamZG bundesrechtswidrig wegen Risikoverschiebung (Art. 49 Abs. 1 BV)
- Versicherungsbezug trotz verbesserter Gesundheit: Kein Betrug durch Unterlassen mangels Garantenstellung; Betrugsversuch und Beschlagnahmebruch teils bestätigt (Art. 146 StGB)
- Erlass der AHV-Rückerstattung verweigert: Beweislastumkehr wegen Aktenmängeln verneint, guter Glaube ausgeschlossen (Art. 25 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.