Gesetzesartikel
Art. 28 ATSG – Mitwirkung beim Vollzug
10 Entscheide, in denen Art. 28 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nichterwerbstätige polnische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich obligatorisch in der AHV/IV versichern: Freistellung nach Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004 entfällt ab dem Zeitpunkt des Anspruchs auf eine schweizerische Rente (Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004)
- Schweizerin mit ausserordentlicher IV-Rente zieht nach Brasilien: Rente darf bis 30. September 2023 weiterbezogen werden, danach erlischt Anspruch (Art. 42 AHVG)
- Kurzarbeitsentschädigung wird wegen Unkontrollierbarkeit des Arbeitsausfalls zurückgefordert: Arbeitgeber verweigert wiederholt die Arbeitgeberkontrolle, guter Glaube entfällt (Art. 31 Abs. 3 Bst. a AVIG)
- Uber-Fahrer in der Schweiz gelten als unselbstständig erwerbstätig: Weisungsabhängigkeit und fehlendes Unternehmerrisiko führen zur Beitragspflicht der Uber B.V. (Art. 12 Abs. 1 AHVG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Österreichische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Österreich beantragt IV-Rente: Erfüllung der Mindestbeitragsdauer durch Berücksichtigung österreichischer Versicherungszeiten und Klärung des erwerblichen Status erforderlich (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- IV-Rentner mit Wohnsitz in Brasilien verliert Rente wegen fehlender Unterlagen: Zustellung an Anwalt unterblieben, Mitwirkungspflicht nicht verletzt, Rente ab 1. November 2016 weiterzuzahlen (Art. 43 Abs. 3 ATSG)
- Witwe erhält nach Wiederverheiratung unbefristete Witwenrente: Kein guter Glaube bei falscher Angabe des Familienstands im Anmeldeformular und fehlender Nachfrage (Art. 25 Abs. 1 zweiter Satz ATSG)
- Unfallrentenrevision: Einstellung wegen Mitwirkungsverweigerung endet mit Bereitschaftserklärung (Art. 43 Abs. 3 ATSG)
- Ergänzungsleistungen: Stipendien für Habilitationsschrift trotz Lebensunterhaltszweck nicht als Einkommen anrechenbar (Art. 11 Abs. 3 lit. e ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.