Gesetzesartikel
Art. 27 IPRG – Anerkennung: Verweigerungsgründe
10 Entscheide, in denen Art. 27 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsangehöriger heiratet per Telefon von der Schweiz aus: Ehe nicht im Sinne von Art. 45 Abs. 1 IPRG im Ausland geschlossen, Anerkennung verweigert (Art. 45 Abs. 1 IPRG)
- Schuldner wehrt sich erfolglos gegen definitive Rechtsöffnung für US-Unterhaltsentscheidung: Fehlende Unterschrift oder Siegel auf Vollstreckbarkeitsbescheinigung rechtfertigt keine Ablehnung (Art. 81 Abs. 3 SchKG)
- Anerkennung einer 1967 in Deutschland erfolgten Zahlvaterschaft als rechtliches Kindesverhältnis in der Schweiz: Nachbeurkundung zulässig, kein Verstoß gegen den Ordre public (Art. 32 i.V.m. Art. 27 Abs. 1, Art. 73 Abs. 1, Art. 199 IPRG)
- Asylbewerber mit religiöser Eheschliessung in Eritrea verlangen Korrektur ihres Zivilstands im ZEMIS: Datenberichtigung wegen unrichtiger Erfassung als ledig (religiös getraut) statt verheiratet (Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 25 Abs. 3 Bst. a DSG)
- Wunscheltern beantragen Eintragung ihrer genetischen Elternschaft nach georgischer Leihmutterschaft: Keine Anerkennung der Wunschmutter wegen mater semper certa est nach schweizerischem Recht (Art. 252 Abs. 1 ZGB)
- Ausländische Gläubigerin will in der Schweiz Forderung aus Dubai International Financial Centre durchsetzen: Gehörige Ladung liegt vor, definitive Rechtsöffnung erteilt (Art. 27 Abs. 2 Bst. a IPRG)
- Anerkennung ausländischer Geburtsurkunden bei Leihmutterschaft ohne genetische Verwandtschaft: Ordre public-Verletzung wegen Gesetzesumgehung (Art. 27 Abs. 1 IPRG)
- Leihmutterschaft in Kalifornien: Teilweise Anerkennung der Vaterschaft zweier Schweizer Männer (Art. 27 IPRG)
- Rückversicherer rügt Richterbestechung erst im Anerkennungsverfahren: Ordre-public-Einwand rechtsmissbräuchlich (Art. 27 Abs. 2 lit. b IPRG)
- SUVA verweigert Auszahlung der Waisenrente ins Ausland: Kosovarische Vormundschaft verletzt Schweizer Ordre Public (Art. 30 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.