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Justizze. Art. 27 IPRG

Bundesgericht

Leihmutterschaft in Kalifornien: Teilweise Anerkennung der Vaterschaft zweier Schweizer Männer (Art. 27 IPRG)

BGE / ATF / DTF
BGE 141 III 312 · ATF 141 III 312 · DTF 141 III 312
Datum
21.05.2015
Geschäftsnummer
5A_748/2014
Abteilung
II. Zivilrechtliche Abteilung
Ausgang
Teilweise gutgeheissen

Tragende Normen

Art. 8 EMRK Art. 25 IPRG Art. 26 IPRG Art. 27 IPRG Art. 32 IPRG Art. 66 IPRG Art. 70 IPRG

Zusammenfassung

Zwei in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Schweizer Männer liessen in Kalifornien ein Kind durch Leihmutterschaft austragen. Der eine Mann ist der genetische Vater, der andere hat keine biologische Verbindung zum Kind. Die kalifornischen Gerichte stellten beide als rechtliche Väter fest. Das Bundesamt für Justiz focht die kantonale Anerkennung dieser ausländischen Entscheide an, um die Eintragung ins Schweizer Personenstandsregister zu verhindern oder einzuschränken.

Das Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts teilweise auf und verweigert die Anerkennung des Kindesverhältnisses zum nicht-genetischen Vater, während es das Verhältnis zum genetischen Vater bestätigt.

Das Gericht prüft die Anerkennung nach den Regeln des Internationalen Privatrechts (IPRG). Es stellt fest, dass die kalifornischen Behörden indirekt zuständig waren, da das Kind dort geboren wurde und die US-Staatsbürgerschaft erwarb. Allerdings verletzt die vollständige Anerkennung des kalifornischen Urteils den schweizerischen Ordre public. Die Beschwerdeführer haben das in der Schweiz geltende Verbot der Leihmutterschaft durch eine gezielte Rechtsumgehung im Ausland umgangen. Diese Umgehungshandlung führt dazu, dass die Feststellung der Vaterschaft des zweiten, nicht-genetischen Partners nicht anerkannt werden kann, da dies die Inländervorschriften wirkungslos machen würde.

Dennoch muss das Kindesverhältnis zum genetischen Vater anerkannt werden. Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hält das Gericht fest, dass die Verweigerung der Anerkennung eines biologischen Eltern-Kind-Verhältnisses gegen Artikel 8 EMRK verstossen würde. Da das Kind bereits durch die Anerkennung des genetischen Vaters das Schweizer Bürgerrecht und einen Namen erhält, ist sein Status hinreichend geschützt, auch wenn das zweite Elternverhältnis fehlt. Eine Adoption durch den Partner ist derzeit gesetzlich nicht möglich, was aber die Grundrechte des Kindes nicht übermässig beeinträchtigt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Beschwerdegegnern auferlegt.

Regeste

Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). Regeste Art. 8 CEDH; art. 2, 3 et 7 CDE; art. 119 al. 2 let. d Cst.; art. 27 al. 1 et art. 32 LDIP; inscription de décisions et d'actes étrangers dans le registre d'état civil; reconnaissance d'une décision constatant, à l'égard de deux partenaires enregistrés, la qualité de pères légaux d'un enfant né d'une gestation pour autrui. Un jugement de paternité californien constatant l'existence d'un lien de filiation entre un enfant issu d'une gestation pour autrui et un couple de partenaires enregistrés, ne peut être reconnu, sauf à contourner l'interdiction d'avoir recours à la gestation pour autrui prévalant en Suisse, qu'à l'égard du père biologique de l'enfant (consid. 3-8). Regesto Art. 8 CEDU; art. 2, 3 e 7 CDF; art. 119 cpv. 2 lett. d Cost; art. 27 cpv. 1 e 32 LDIP; iscrizione di decisioni e documenti stranieri nel registro dello stato civile; riconoscimento di una decisione in materia di maternità surrogata. Nel caso di un aggiramento del divieto svizzero di una maternità sostitutiva, una sentenza californiana di paternità, che accerta il rapporto di filiazione creato da una maternità surrogata nei confronti di partner registrati, può unicamente essere riconosciuta con riferimento al genitore genetico (consid. 3-8).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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