Gesetzesartikel
Art. 246 StPO – Grundsatz
10 Entscheide, in denen Art. 246 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ESTV kopiert elektronische Daten vor Ort bei Hausdurchsuchung: Kein schwerer Verfahrensmangel, Entsiegelungsbeschluss teilweise aufzuheben und an Vorinstanz zurückzuweisen (Art. 50 VStrR)
- Staatsanwaltschaft beantragt Entsiegelung eines internen Untersuchungsberichts: Schutz durch Anwaltsgeheimnis bleibt trotz Weitergabe an FINMA bestehen (Art. 264 Abs. 1 lit. d StPO)
- Oberstaatsanwaltschaft beantragt Entsiegelung versiegelter Unterlagen im Betrugs- und Geldwäschereiverfahren: Bundesgericht hebt Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts auf, weil hinreichender Tatverdacht besteht (Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO)
- Beschwerde gegen Verwertung von Videoaufnahmen aus unzulässiger Hausdurchsuchung: Teilweise Zulässigkeit wegen schwerer Verkehrsdelikte nach Art. 90 Abs. 3 und Abs. 2 SVG sowie Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG
- Vollzugsangestellter tritt und schlägt Gefangenen nach Deeskalation: Amtsmissbrauch bei unrechtmässiger Video-Beweissicherung verwertbar (Art. 141 Abs. 2 StPO)
- Beschwerdeführer erwirbt 47,4 Gramm Kokain mit 67% Reinheitsgrad für Geburtstagsparty mit 30 Gästen: qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. d i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG festgestellt, Landesverweisung bestätigt
- Privatkläger und Opfer eines Gewaltverbrechens beanstandet Entsiegelung seiner Mobiltelefone: Geheimnisinteressen nicht substanziiert, Entsiegelung verhältnismässig (Art. 197 Abs. 1 lit. b, c, d und Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter notiert Facebook-Zugangsdaten im Gefängnis und versucht, sie als Kassiber zu schmuggeln: Online-Recherche auf dem Account durch Staatsanwaltschaft ist strafprozessual zulässig (Art. 246 StPO)
- Beschuldigter flieht zweimal vor Polizei und fährt mit 170 km/h innerorts: Entsiegelung seines Mobiltelefons zur Aufklärung der Straftaten zulässig trotz Aussageverweigerungsrecht (Art. 248 StPO)
- Polizeiliche Durchsuchung eines iPhones bei Anhaltung: Beweisverwertung trotz fehlendem Befehl als Ordnungsvorschrift (Art. 141 Abs. 3 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.