Gesetzesartikel
Art. 24 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
10 Entscheide, in denen Art. 24 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Steuerbefreiung für Entschädigung wegen verspäteter fristloser Kündigung: Leichte Persönlichkeitsverletzung reicht nicht für steuerfreie Genugtuungssumme nach Art. 24 lit. g DBG
- Käufer einer Stockwerkeinheit verlangt Abzug der Zahlung an Verkäufer für Anteil am Erneuerungsfonds als Liegenschaftsunterhalt: Keine steuerliche Gleichstellung mit Einlagen in den Fonds, Abzug abgelehnt (Art. 1 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 ESTV-Liegenschaftskostenverordnung)
- Vater mit alternierender Obhut zu je 50% und gezahlten Kinderalimenten darf keinen hälftigen Kinderabzug geltend machen (Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG)
- Ehepaar erhält SNF-Stipendium vor Wegzug in die Niederlande: Erste Tranche ist steuerpflichtiges Einkommen nach Art. 16 Abs. 1 DBG, obwohl Art. 20 DBA CH-NL die Besteuerung durch die Niederlande ausschliesst
- Gründer erhält Put-Optionsprämien für Verlängerung der Veräusserungssperrfrist: Zahlungen sind steuerbares Einkommen aus Nichtausübung eines Rechts (Art. 23 lit. d DBG)
- Eigentümerin erhält Fr. 1 Mio. für Pflanzen- und Bauhöhenbeschränkung: Entgelt unterliegt Einkommenssteuer als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Forschungsbeiträge einer gemeinnützigen Stiftung sind steuerpflichtiges Einkommen, weil konkrete Gegenverpflichtungen bestehen (Art. 24 lit. a DBG)
- Steuerpflichtiger zahlt Unterhalt für minderjährige Kinder an KESB nach Tod der sorgeberechtigten Ehefrau: Abzug für Unterhaltsbeiträge zulässig trotz fehlender elterlicher Sorge (Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG)
- Faktischer Geschäftsführer lässt private Leistungen durch Gesellschaft begleichen: Steuerhinterziehung nach Art. 175 Abs. 1 DBG liegt vor, da Leistungen direkt beim Beschwerdegegner als Einkommen zu erfassen sind
- Steuerpflichtige zahlen nach Volljährigkeit des Sohnes Fr. 550'000.-- als Nachzahlung von Unterhaltsbeiträgen: Abzugsfähigkeit verneint, da Leistung nicht an sorgeberechtigten Elternteil floss und nach Eintritt der Volljährigkeit erfolgte (Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.