Gesetzesartikel
Art. 222 StPO – Rechtsmittel
10 Entscheide, in denen Art. 222 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschuldigter wegen mutmasslicher Tötung in Untersuchungshaft: Qualifizierte Wiederholungsgefahr bejaht, Haftentlassungsgesuch abgewiesen (Art. 221 Abs. 1bis StPO)
- Beschwerde gegen Sicherheitshaft im Nachverfahren zur nachträglichen Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 65 Abs. 1 StGB erfolgreich: Keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für Massnahmeanordnung, da neue Tatsachen nur Massnahmebedürftigkeit betreffen (Art. 65 Abs. 1 StGB)
- Staatsanwaltschaft klagt gegen Haftentlassung: Kein Beschwerderecht gegen haftbeendende Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts – Rechtsprechung geändert (Art. 222 StPO)
- Beschuldigter aus Rumänien mit kurzem Schweizer Aufenthalt und fehlenden sozialen Bindungen bleibt in Untersuchungshaft: Fluchtgefahr und dringender Tatverdacht für mehrfache versuchte schwere Körperverletzung bestätigt (Art. 221 Abs. 1 lit. a und b StPO)
- Staatsanwaltschaft klagt gegen Ablehnung von Therapie und kontrollierter Alkoholabstinenz als Ersatzmassnahmen: Beschwerdelegitimation bejaht, kantonale Beschwerdeinstanz zuständig (Art. 237 Abs. 4 StPO)
- Türkischer Staatsangehöriger mit intensivem Bezug zur Heimat und Ehekrise bleibt in Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei drohender längerer Freiheitsstrafe und Widerruf der Niederlassungsbewilligung bejaht (Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschuldigter in Untersuchungshaft wegen Tätlichkeiten, Raub und Nötigung: Kollusionsgefahr bei Aussage gegen Aussage und Intelligenzminderung des Geschädigten rechtfertigt Haftverlängerung (Art. 221 Abs. 1 lit. b StPO)
- Beschuldigter wegen wiederholten Fahrens ohne Führerausweis in Untersuchungshaft: Haft wegen Wiederholungsgefahr unverhältnismässig, da mildere Massnahmen möglich (Art. 221 Abs. 1 lit. c und Art. 237 StPO)
- Privatkläger ohne Legitimation gegen Haftentlassung: Informationspflicht bei Zivilansprüchen verletzt (Art. 382 StPO)
- Untersuchungshaft wegen Nötigung und Raub: Haftgründe dringender Tatverdacht und Wiederholungsgefahr bestätigt (Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.