Gesetzesartikel
Art. 19 RPG – Erschliessung
11 Entscheide, in denen Art. 19 RPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grundeigentümerinnen fordern Durchsetzung der im Gestaltungsplan vorgesehenen privaten Zufahrtsstrasse: Verwaltungsgericht verstösst gegen rechtliches Gehör durch widersprüchliche und unklare Begründung (Art. 29 Abs. 2 BV)
- Eigentümerin einer Nachbarparzelle klagt gegen Baubewilligung und Niveaulinienplan für Neubau in Zug: Klage abgewiesen, weil Verkauf der eigenen Liegenschaft das schutzwürdige Interesse entfallen liess und der Bebauungsplan trotz Alter städtebaulich tragfähig bleibt (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Baubewilligung für Renovation und Neubau auf Grundstück Nr. 414 in Wikon abgelehnt: Fehlende Angabe der zukünftigen Nutzung verhindert Prüfung der Erschliessung und Lärmbelastung (Art. 22 RPG, Art. 8 LSV)
- Nachbar klagt gegen Hotelbau in Pontresina: Baubewilligung bleibt wirksam, da Endentscheid vorliegt und alle bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 90 BGG)
- Erweiterung einer Inertstoffdeponie Frühboden: Teilweise Aufhebung der Baubewilligung wegen Verletzung der Gewässerraumvorschriften und mangelhafter Schulwegsicherheit (Art. 41c Abs. 2 GSchV)
- Erbengemeinschaft und Mieter bekämpfen Baubewilligung wegen unzureichender Erschliessung: X.________weg gilt als Zufahrtsstrasse mit hinreichender Breite von 4,8 m trotz zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Art. 19 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 RPG)
- Nachbar klagt gegen nachträgliche Baubewilligung für Stallumbau wegen fehlender Erschliessung: Mangel ist nicht erschliessungsrechtlich relevant, da keine Nutzungsintensivierung erfolgt (Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG)
- Eigentümer klagt gegen Gestaltungsplan für Pferdekompetenzzentrum: Akzessorische Überprüfung der Spezialzone Bücklihof abgelehnt, alle Rügen unbegründet (Art. 15a BauG/AG)
- Grundeigentümerin errichtet Betonpoller auf eigenem Grundstück: Nachträgliche Baubewilligung verweigert wegen Feuerwehrzufahrt – Bundesgericht hebt Entscheid auf, weil fehlende Dienstbarkeit kein baurechtliches Hindernis ist (Art. 19 und Art. 22 RPG)
- Gemeinde Pratteln und Bauherren beantragen Genehmigung von Quartierplanvorschriften für Einkaufszentren Geisseler und Grüssen 4a: Keine sichere Hauptzufahrtsachse für Velofahrer vom Dorfzentrum zum Gebiet Grüssen führt zur Ablehnung (Art. 20 RPG)
- Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke im Bereich Ort bei der Neuen Axenstrasse: Etappierung zulässig trotz fehlendem selbständigen Nutzen und Unsicherheit des Gesamtprojekts (Art. 28 Abs. 2 NSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.