Gesetzesartikel
Art. 160 ZPO – Mitwirkungspflicht
10 Entscheide, in denen Art. 160 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer klagt negativ auf Nichtbestehen einer Forderung aus Haustürgeschäft über Faksimile-Buch: Bundesgericht tritt nicht in Zivilbeschwerde ein, weil Streitwert zu gering und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (Art. 74 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a BGG)
- Darlehensgeber klagt mit Stufenklage auf Auskunft über Patentprozessergebnis und anschliessende Erfolgsbeteiligung: Zulässigkeit der Stufenklage bejaht (Art. 85 ZPO)
- Arbeitgeberin streicht Bonus trotz Vereinbarung einer unechten Gratifikation: Anspruch besteht grundsätzlich, Höhe nach Formel berechnet (Art. 322a Abs. 2 OR)
- Schweizer Verbraucher klagt gegen deutsche Bank in Zürich: Keine internationale Zuständigkeit nach Art. 15 Abs. 1 lit. c LugÜ, weil Banktätigkeit nicht auf Schweiz ausgerichtet war
- Heimat- und Wohnsitzgemeinde klagen erfolgreich auf Anfechtung einer Kindesanerkennung zur Verhinderung einer Scheinehe: Klagerecht nach Art. 260a Abs. 1 ZGB ist nicht durch das Kindeswohl eingeschränkt
- Medienkampagne gegen Unternehmer nach Verhaftung: Persönlichkeitsverletzung durch schiere Masse und Intensität der Berichterstattung (Art. 28 ZGB)
- Ärztin beantragt Entbindung eines Kollegen vom Berufsgeheimnis für Zeugenaussage im Haftpflichtprozess: Kläger als Geheimnisherr verweigert Entbindung rechtsmissbräuchlich, Entbindung wird angeordnet (Art. 321 Ziff. 2 StGB)
- Revisionsstelle verlangt Akteneinsicht in Konkursakten als Beklagte: Einsichtsrecht nach SchKG verneint, nur ZPO-Edition (Art. 8a SchKG)
- Ehescheidung: Güterrechtliche Abgeltung wegen Mitwirkungsverweigerung; Nichteintreten mangels hinreichender Willkürrüge (Art. 97 BGG)
- Kontoeröffnung in Zürich: Keine Verbraucherschutzgerichtsbarkeit mangels Nachweises der Banktätigkeit in Deutschland (Art. 15 LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.