Gesetzesartikel
Art. 158 StGB – Ungetreue Geschäftsbesorgung
10 Entscheide, in denen Art. 158 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verwaltungsratspräsident einer überschuldeten Einpersonen-AG tätigt massive Privatbezüge: untauglicher Versuch der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung bejaht, obwohl kein Reinvermögen vorhanden war (Art. 158 StGB)
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Alleinaktionär und Verwaltungsratspräsident einer überschuldeten Einpersonen-AG vermindert pflichtwidrig deren Aktiven durch private Bezüge: Vermögensschaden trotz fehlenden Reinvermögens gegeben, ungetreue Geschäftsbesorgung nach Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB verwirklicht
- Treuhaender veruntreut mehrere Hunderttausend Franken und fälscht Urkunden: Bundesgericht bestätigt sechseinhalbjährige Freiheitsstrafe und dreijähriges Tätigkeitsverbot (Art. 47 ff. und Art. 67 Abs. 1 StGB)
- FIFA-Präsident Blatter und Vizepräsident Platini vereinbaren mündlich jährliche Beratervergütung von Fr. 1 Million: Zahlung von Fr. 2 Millionen und Sozialversicherungsbeiträgen nicht betrügerisch, sondern geschuldet (Art. 146 Abs. 1 StGB)
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
- Vermögensverwalter schädigt Kunden durch Churning: Freispruch aufgehoben, Rückweisung zur neuen Beurteilung (Art. 158 Ziff. 1 StGB)
- Alleinaktionär bucht fiktive EDV-Rechnung über CHF 553'759.-- und Luxusuhren als Geschäftsaufwand: Steuerbetrug und ungetreue Geschäftsbesorgung festgestellt (Art. 186 Abs. 1 DBG)
- Ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil einer Einpersonen-AG: Einwilligung des Alleinaktionärs schützt nicht vor Strafbarkeit (Art. 158 Ziff. 1 StGB)
- CFO verkauft Mitarbeiterbeteiligungs-Aktien unter NAV: Qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung bestätigt, Ersatzforderung trotz Vergleich (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.