Gesetzesartikel
Art. 157 ZPO – Freie Beweiswürdigung
11 Entscheide, in denen Art. 157 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer klagt negativ auf Nichtbestehen einer Forderung aus Haustürgeschäft über Faksimile-Buch: Bundesgericht tritt nicht in Zivilbeschwerde ein, weil Streitwert zu gering und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (Art. 74 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a BGG)
- Lindt klagt gegen Lidl wegen Nachahmung des Goldhasen: Verwechslungsgefahr bejaht, Unterlassungsverbot zugesprochen (Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG)
- Erbteilung nach Tod der Eltern: Anspruch auf Erstattung einer angeblichen Schuld von Fr. 500'000.-- bleibt mangels Beweis unerfüllt (Art. 604 ZGB)
- Ehefrau fordert höhere Entschädigung aus Ehevertrag für Mitarbeit im Familienbetrieb: Auslegung des Vertrags zugunsten des Ehemanns, da kein natürlicher Konsens über Umfang des Eigenguts feststellbar (Art. 165 ZGB)
- Versicherer klagt gegen Haftpflichturteil wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, Verhandlungsgrundsatzes und Beweisrechts: Beschwerde abgewiesen, da Rügen nicht hinreichend begründet (Art. 42 Abs. 2 BGG)
- Vater klagt gegen Unterhaltsentscheid: Keine Interessenkollision bei Barunterhalt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge, Vertretung durch Mutter zulässig (Art. 304 ZGB)
- Erben streiten um Anrechnungswert einer Seeparzelle mit Ferienhäuschen: Bundesgericht bestätigt Verkehrswertschätzung von Fr. 1'334'000.-- und lehnt Festlegung auf Fr. 153'000.-- ab (Art. 618 aZGB)
- Werkeigentümerin haftet für durchbrochenes Gerüstbrett trotz Übergabe an Bauherr: Mangel bei bestimmungsgemässer Nutzung nach Art. 58 OR
- Vater beantragt Herabsetzung von Kinderalimenten: Obergericht rechnet hypothetisches Einkommen für vergangene Zeit an, Bundesgericht bestätigt dies als zulässig (Art. 276 ZGB)
- Ehegatte erwirbt Liegenschaft aus Erbschaft formell durch Kaufvertrag: Güterrechtliche Zuordnung zum Eigengut oder zur Errungenschaft hängt vom Erwerbsmodus ab (Art. 198 Ziff. 2 und 4 ZGB)
- Ehescheidung: Güterrechtliche Abgeltung wegen Mitwirkungsverweigerung; Nichteintreten mangels hinreichender Willkürrüge (Art. 97 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.