Gesetzesartikel
Art. 118 BGG – Massgebender Sachverhalt
10 Entscheide, in denen Art. 118 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkische Staatsangehörige mit Kindern beantragt Härtefallbewilligung wegen häuslicher Gewalt: Kein bundesrechtlicher Anspruch auf Aufenthalt, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht zulässig (Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG)
- Beschwerdeführer klagt negativ auf Nichtbestehen einer Forderung aus Haustürgeschäft über Faksimile-Buch: Bundesgericht tritt nicht in Zivilbeschwerde ein, weil Streitwert zu gering und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (Art. 74 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a BGG)
- Arbeitnehmer verlangt Streichung von Covid-Bezug im Arbeitszeugnis: Keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, Bundesgericht tritt nicht ein (Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG)
- Beschwerdeführer in Rechtsöffnungsverfahren wegen ausländischer Kostenfestsetzungsbeschlüsse verweigert Eintritt ins Bundesgericht: fehlende Begründung, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und unzureichende Verfassungsrüge (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Rumänische Staatsangehörige nach Betrugsdelikten wegweisbar: Kurzfristige Beschwerdefrist von fünf Arbeitstagen gilt auch bei stellensuchenden EU-Bürgern ohne vorheriges Gesuch um Aufenthaltsbewilligung (Art. 64 Abs. 3 AIG)
- Stockwerkeigentümerin beantragt Aufhebung von Versammlungsbeschlüssen zur Liegenschaftsverwaltung: Nichteintreten wegen fehlenden schutzwürdigen Interesses (Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO)
- Vermieterin akzeptiert formungültige Kündigung des Mieters und beruft sich später auf Formmangel: Rechtsmissbrauch führt zur Unwirksamkeit der Rüge (Art. 2 Abs. 2 ZGB und Art. 52 ZPO)
- Aktienkaufvertrag mit widersprüchlicher Formulierung (10 % vs. 45 Stück): Kein Konsens, Vertrag nicht zustande gekommen (Art. 13 OR)
- Schuldner erhebt Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens gegen Pfändungsverlustschein: Einrede unzulässig, da kein Konkurs eröffnet wurde (Art. 75 Abs. 2 i.V.m. Art. 265 SchKG)
- Werkvertrag über Sanierung: Vorinstanz darf stillschweigende Vertragsänderung annehmen und Regiearbeiten trotz fehlender formeller Anordnung vergüten (Art. 86 Abs. 2 lit. c JG/SH)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.