Gesetzesartikel
Art. 11 VO: Rechtsprechung und Entscheide
10 Entscheide, in denen Art. 11 VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nichterwerbstätige polnische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich obligatorisch in der AHV/IV versichern: Freistellung nach Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004 entfällt ab dem Zeitpunkt des Anspruchs auf eine schweizerische Rente (Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004)
- Kanton Schwyz klagt gegen Bund um Lastenverteilung bei pauschaler Steueranrechnung für qualifizierte Beteiligungserträge: Bundesanteil nach modifizierter Drittelslösung berechnet (Art. 5 Abs. 4 VO PStA)
- Angestellte einer britischen Firma mit nur einer Mitarbeiterin in der Schweiz hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, weil die Schweiz nicht als Beschäftigungsstaat gilt (Art. 121 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Deutsches Unternehmen mit nur einem Mitarbeiter in der Schweiz beantragt Kurzarbeitsentschädigung: Anspruch abgelehnt, weil kein Betrieb in der Schweiz besteht (Art. 121 Abs. 1 lit. a AVIG)
- Niederländische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz beansprucht Kostenübernahme für Notfallbehandlung in Dubai: Sachleistungsaushilfe nach VO 883/2004 ermöglicht Anwendung von Art. 36 Abs. 2 KVV (Art. 36 Abs. 2 KVV)
- Ärztin mit freiwilliger Weiterversicherung in deutschem Versorgungswerk nach Umzug in die Schweiz: Steuerlicher Abzug der Beiträge an das ausländische Versorgungswerk zulässig (Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt AHV-Altersrente: Mindestbeitragsdauer fehlt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Deutsche Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland erhält Invalidenrente nach schweizerischem Recht: Berechnung nach Beitragsdauer und Einkommen korrekt, Rückbehalt zugunsten deutscher Sozialhilfebehörde rechtmässig (Art. 72 Abs. 3 VO 987/2009)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- Polnischer Landarbeiter in der Schweiz: Krankenversicherungspflicht seiner in Polen wohnhaften Familie hängt von Art der polnischen Gesundheitsversicherung ab (Art. 32 VO 883/2004)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.