Gesetzesartikel
Art. 100 SVG – Strafbarkeit
10 Entscheide, in denen Art. 100 SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Promovierter Rechtsanwalt fährt mit 0.4 mg/l Atemalkohol: Verzicht auf Blutprobe nach Kenntnis des Messergebnisses rechtsgültig, Verurteilung wegen qualifizierter Fahrunfähigkeit bestätigt (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG)
- Mehrfaches Rechtsüberholen auf Autobahn kurz vor Ende der Autobahn: objektiv erhöhte abstrakte Gefährdung und subjektives grobfahrlässiges Verhalten erfüllen den Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG)
- Fahrer nimmt an drei Raserrennen mit über 200 km/h teil: Führerausweisentzug für 24 Monate bundesrechtskonform (Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG)
- Tempo-30-Anordnung auf Feldbergstrasse in Basel: Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Luftschadstoffen ist verhältnismässig und rechtmässig (Art. 108 Abs. 2 lit. d SSV)
- Fahrer mit 4,4 µg/L THC im Blut nach Cannabiskonsum am Vortag: Eventualvorsatz bejaht, Strafe bestätigt (Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG)
- Fahrer verlässt Unfallstelle nach seitlichem Zusammenstoss mit Motorrad: fahrlässige Führerflucht nach Art. 51 Abs. 2 SVG i.V.m. Art. 92 Abs. 2 SVG anerkannt
- Fahrzeuglenker kämmt sich bei 120 km/h auf der Autobahn die Haare und fährt Schlangenlinie: Führerausweisentzug für einen Monat wegen mittelschwerer Verkehrsregelverletzung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Führerausweisentzug wegen Alkoholfahrt mit 0.6 mg/l und Geschwindigkeitsüberschreitung: fünfmonatige Warnungsentzugsdauer bleibt bestehen, berufliche Massnahmeempfindlichkeit nicht ausreichend (Art. 16 Abs. 3 SVG)
- Fahrerin parkt vor Kindergarten auf dem Trottoir und telefoniert am Steuer: Hinderung einer Amtshandlung und mehrfache Verkehrsregelverletzung bestätigt (Art. 286 StGB, Art. 100 Ziff. 1 Abs. 2 SVG)
- Nachfahrkontrolle ohne Blaulicht: Videoaufzeichnung verwertbar, da polizeiliches Rechtsüberholen verhältnismässig war (Art. 14 StGB; § 10 PolG/ZH)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.