Gesetzesartikel
Art. 1 KVG: Rechtsprechung und Entscheide
10 Entscheide, in denen Art. 1 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Nichterwerbstätige polnische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich obligatorisch in der AHV/IV versichern: Freistellung nach Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004 entfällt ab dem Zeitpunkt des Anspruchs auf eine schweizerische Rente (Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Krankenkassen fordern Rückzahlung von über 1,3 Mio. Franken wegen Laboranalysen: Zulassung eines medizinischen Labors umfasst mehrere Fachgebiete, wenn Gesamtverantwortung durch mehrere fachlich qualifizierte Leitungsmitglieder sichergestellt ist (Art. 25 ATSG)
- Rentner mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Prämienverbilligung für 2015: Vorinstanz darf nicht mangels Mitwirkungspflicht nicht eintreten, da Unterlagen zur fehlenden BVG-Versicherung vorgelegt (Art. 13 VwVG)
- Krankenkasse verlangt Rückzahlung von Invalidenversicherungsleistungen für Zwillinge indischer Entsandter: Keine Versicherungspflicht nach KVG während Entsendung gemäss Abkommen mit Indien (Art. 5 Abkommen vom 3. September 2009)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels A._______: Bundesverwaltungsgericht hebt Verfügung auf, weil bei der dreijährlichen Überprüfung ein therapeutischer Quervergleich fehlt (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- Interkantonale Zuständigkeit für Restfinanzierung von Pflegekosten: Wohnsitzprinzip massgeblich mangels Bundesgesetz (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Abstimmungsfreiheit: Krankenversicherer dürfen im Kampf um Einheitskasse Stellung beziehen, wenn sachlich (Art. 34 Abs. 2 BV)
- Krankenversicherung: Beginn der Verwirkungsfrist für Rückerstattung im Tiers-garant-System beim Rechnungseingang (Art. 24 Abs. 1 ATSG)
- Pflegeleistungserbringerin fordert Verzugszinsen von Krankenkasse: Kein Anspruch nach ATSG oder OR (Art. 26 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.