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Justizze. Art. 2 HVI

Bundesgericht

Kinder mit Muskeldystrophie beantragen Kostengutsprache für WC-Dusch- und Trockenanlage sowie schwellenlosen Terrassenzugang: Assistenzbedarf hindert Anspruch nicht, Terrasse gehört zum Wohnbereich (Art. 21 IVG, Art. 2 Abs. 1 HVI)

BGE / ATF / DTF
BGE 144 V 319 · ATF 144 V 319 · DTF 144 V 319
Datum
01.01.2018
Geschäftsnummer
BGE 144 V 319
Abteilung
CH_BGE_007
Ausgang
Teilweise gutgeheissen

Tragende Normen

Art. 2 HVI Art. 21 IVG

Zusammenfassung

Die beiden minderjährigen Beschwerdeführer leiden an einer kongenitalen progredienten Muskeldystrophie und sind auf einen Elektrorollstuhl angewiesen. Sie leben mit ihren Eltern in einem Bauernhaus. Nach einem umfassenden Neubau beantragten sie Kostengutsprache für eine WC-Dusch- und Trockenanlage, für die behinderungsangepasste Erschliessung des Obergeschosses sowie für einen schwellenlosen Zugang zur Terrasse. Die IV-Stelle hatte Teile der Kosten bereits bewilligt, jedoch nicht diese drei Massnahmen. Das kantonale Versicherungsgericht wies die Beschwerden ab, hob aber einzelne Verfügungen teilweise auf. Die Beschwerdeführer legten Beschwerde ans Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht entschied teilweise zugunsten der Beschwerdeführer. Es bejahte den Anspruch auf die WC-Dusch- und Trockenanlage, obwohl deren Benutzung Assistenz erfordert: Der Zweck der Anlage – regelmässiger Toilettengang mit adäquater Intimpflege – kann allein durch Dritthilfe nicht erreicht werden, wie aus dem Spitalbericht vom 9. August 2017 und der SAHB-Beurteilung vom 7. Juli 2016 hervorgeht; die Anlage erhöht die persönliche Eigenständigkeit im Bereich der Selbstsorge gemäss Art. 21 IVG und Art. 2 Abs. 1 HVI. Ebenso bejahte das Gericht den Anspruch auf den schwellenlosen Zugang zur Terrasse: Da die Terrasse im Hochparterre liegt, direkt an das Wohnzimmer anschliesst und über dieses zugänglich ist, gehört sie zum regelmässig genutzten Wohnbereich; der Zugang dient der Selbstsorge, weil er den Kindern eigenständige Bewegung im Wohnbereich und Teilhabe am familiären Sozialleben ermöglicht – dies im Einklang mit Ziff. 14.04 Anhang HVI. Hingegen verneinte das Gericht den Anspruch auf die Erschliessung des Obergeschosses: Weder Ziff. 13.05* noch Ziff. 14.05 Anhang HVI decken einen Zugang zum Obergeschoss ab, der lediglich Therapien ermöglichen soll; Ziff. 14.04 Anhang HVI enthält keine Regelung zur Überwindung einer Geschossdifferenz. Die Kosten von Fr. 1'050.- für den Terrassenzugang wurden als angemessen und notwendig beurteilt. Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie klärt, dass ein unbeheizter Aussenraum wie eine Terrasse zum Wohnbereich im Sinne der Hilfsmittelverordnung gehört und dass Assistenzbedarf den Anspruch auf Hilfsmittel zur Selbstsorge nicht ausschliesst.

Regeste

Art. 21 IVG; Art. 2 Abs. 1 HVI; Ziff. 14.01 und 14.04 Anhang HVI; Anspruch auf Hilfsmittel. Anspruch auf eine WC-Dusch- und Trockenanlage besteht auch, wenn zu deren Benutzung Assistenz notwendig ist (E. 3.5). Auch im Rahmen der Austauschbefugnis müssen die eindeutig und einzeln umschriebenen baulichen Anpassungen funktionell einer Ziffer des Anhangs HVI zugeordnet werden können; massgeblich sind die konkreten Verhältnisse im realisierten Bauprojekt (E. 4.4). Der schwellenlose Zugang zur Terrasse, die an das Wohnzimmer anschliesst, kann unter Ziff. 14.04 Anhang HVI fallen (E. 4.6). Regeste Art. 21 LAI; art. 2 al. 1 OMAI; ch. 14.01 et 14.04 annexe OMAI; droit aux moyens auxiliaires. Le droit à l'installation de WC-douches et WC-séchoirs existe également si leur utilisation nécessite une assistance (consid. 3.5). Dans le cadre du droit à la substitution de la prestation, les adaptations structurelles décrites précisément et séparément doivent également pouvoir être matériellement attribuées à un chiffre de l'annexe OMAI; sont déterminantes les circonstances concrètes du projet de construction réalisé (consid. 4.4). L'accès de plain-pied à la terrasse, adjacente à la salle de séjour, peut relever du ch. 14.04 de l'annexe OMAI (consid. 4.6). Regesto Art. 21 LAI; art. 2 cpv. 1 OMAI; n. 14.01 e 14.04 allegato OMAI; diritto ai mezzi ausiliari. Il diritto all'installazione di WC-doccia e WC-essiccazione esiste anche se il loro utilizzo necessita di assistenza (consid. 3.5). Nel quadro del diritto alla sostituzione della prestazione, gli adeguamenti architettonici descritti chiaramente e individualmente devono poter essere attribuiti in modo funzionale a un numero dell'allegato OMAI; determinanti sono le circostanze concrete del progetto costruttivo realizzato (consid. 4.4). L'accesso senza soglia alla terrazza, adiacente al soggiorno, può rientrare sotto il n. 14.04 dell'allegato OMAI (consid. 4.6).

Originalentscheid beim Gericht ↗

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.

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