Schweizer Vater begehrt Nachzug serbischer Kinder: Fehlende zwingende Gründe, Bindung an ANAG trotz Inländerdiskriminierung (Art. 17 Abs. 2 ANAG)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 136 II 120 · ATF 136 II 120 · DTF 136 II 120
- Datum
- 22.01.2010
- Geschäftsnummer
- 2C_135/2009
- Abteilung
- II. Öffentlich-rechtliche Abteilung
- Ausgang
- Abgewiesen
Tragende Normen
Zusammenfassung
Ein eingebürgerter Schweizer Vater beantragt beim Bundesgericht die Erteilung einer Einreisebewilligung für seine drei minderjährigen Kinder aus Serbien, deren Sorgerecht ihm nachträglich übertragen wurde. Die kantonalen Behörden hatten das Gesuch abgelehnt, da keine stichhaltigen Gründe für eine Veränderung der bisherigen Betreuungsverhältnisse durch die Mutter und die Grosseltern im Heimatland ersichtlich seien. Die Beschwerdeführer rügen insbesondere eine unzulässige Inländerdiskriminierung gegenüber EU-Bürgern sowie eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, da die materiellen Voraussetzungen für den nachträglichen Familiennachzug zu einem Elternteil nicht erfüllt sind. Gemäss der Rechtsprechung zu Art. 17 Abs. 2 ANAG erfordert ein solcher Nachzug besondere familiäre Gründe oder eine zwingend nötig gewordene Änderung der Betreuungsverhältnisse. Im vorliegenden Fall waren die Kinder zum Gesuchszeitpunkt bereits 15, 12 und 11 Jahre alt und hatten einen wesentlichen Teil ihrer Jugend in Serbien verbracht. Zwar leiden die dortigen Betreuungspersonen unter Gesundheitsproblemen, doch ist nicht ersichtlich, dass sie die mittlerweile fast volljährigen Kinder nicht mehr sinnvoll betreuen könnten. Ein Nachzug würde die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld reissen und erhebliche Integrationsschwierigkeiten verursachen.
Hinsichtlich der geltend gemachten Inländerdiskriminierung stellt das Gericht fest, dass zwar sachliche Zweifel an der Schlechterstellung von Schweizern gegenüber EU-Bürgern bestehen können. Aufgrund der Bindung an Bundesgesetze gemäss Art. 190 BV darf das Bundesgericht das anwendbare ANAG jedoch nicht unangewendet lassen, selbst wenn es verfassungsrechtliche Bedenken gäbe. Es obliegt dem Gesetzgeber, im demokratischen Verfahren allfällige Anpassungen vorzunehmen, insbesondere nachdem die EuGH-Rechtsprechung zur Personenfreizügigkeit sich weiterentwickelt hat. Eine eigenmächtige Korrektur durch das Gericht wäre mit der Gewaltenteilung unvereinbar.
Die Kosten von CHF 2'000 werden den Beschwerdeführern solidarisch auferlegt, und es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Regeste
Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 EMRK; Art. 8 und 190 BV; Art. 3 Anhang I FZA; Art. 42 AuG; Art. 17 Abs. 2 ANAG; Teilfamiliennachzug zu einem eingebürgerten Schweizer ("Inländerdiskriminierung"). Zusammenfassung der Praxis zum Familiennachzug von Schweizer Bürgern nach Art. 17 Abs. 2 ANAG und zur Problematik der Inländerdiskriminierung (E. 2 und 3). Tragweite von Art. 8 BV (Rechtsgleichheitsgebot; E. 3.3.2) sowie von Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK (akzessorisches Diskriminierungsverbot; E. 3.3.3) unter Berücksichtigung von Art. 42 Abs. 2 AuG. "Appellentscheid" im Rahmen von Art. 190 BV, den Familiennachzug von Schweizer Bürgern den neuen Verhältnissen im Bereich des FZA anzupassen (E. 3.5). Regeste Art. 8 en relation avec l'art. 14 CEDH; art. 8 et 190 Cst.; art. 3 Annexe I ALCP; art. 42 LEtr; art. 17 al. 2 LSEE; regroupement familial partiel avec une personne ayant acquis la nationalité suisse ("discrimination à rebours"). Résumé de la jurisprudence relative au regroupement de la famille de citoyens suisses selon l'art. 17 al. 2 LSEE et au problème de la discrimination à rebours (consid. 2 et 3). Portée de l'art. 8 Cst. (principe d'égalité; consid. 3.3.2) ainsi que de l'art. 14 en relation avec l'art. 8 CEDH (interdiction accessoire de la discrimination; consid. 3.3.3) en tenant compte de l'art. 42 al. 2 LEtr. Décision incitative rendue dans le cadre de l'art. 190 Cst., tendant à ce que le regroupement familial avec des citoyens suisses soit adapté à la nouvelle situation existant dans le domaine de l'ALCP (consid. 3.5). Regesto Art. 8 in relazione con l'art. 14 CEDU; art. 8 e 190 Cost.; art. 3 Allegato I ALC; art. 42 LStr; art. 17 cpv. 2 LDDS; ricongiungimento familiare parziale con uno Svizzero naturalizzato ("discriminazione nei confronti dei cittadini nazionali"). Riassunto della giurisprudenza relativa al ricongiungimento familiare con cittadini svizzeri ai sensi dell'art. 17 cpv. 2 LDDS e alla problematica della discriminazione nei confronti dei cittadini nazionali (consid. 2 e 3). Portata dell'art. 8 Cost. (principio della parità di trattamento; consid. 3.3.2) e dell'art. 14 in relazione con l'art. 8 CEDU (divieto accessorio di discriminazione; consid. 3.3.3) tenendo conto dell'art. 42 cpv. 2 LStr. "Decisione incitativa" nei limiti dell'art. 190 Cost. volta ad adattare il ricongiungimento familiare con cittadini svizzeri alla nuova situazione nell'ambito dell'ALC (consid. 3.5).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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