Gesetzesartikel
Art. 96 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
10 Entscheide, in denen Art. 96 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsangehöriger mit schwerer österreichischer Vorstrafe und neuerlicher Delinquenz in der Schweiz scheitert beim Familiennachzug für seine in der Schweiz niederlassungsberechtigte Ehefrau (Art. 43 Abs. 1 AuG)
- Niederlassungsbewilligung wird wegen mutwilliger Verschuldung und wiederholter strafrechtlicher Verurteilungen widerrufen (Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG)
- Nigerianischer Ehegatte einer Schweizerin heiratet während der Ehe in Nigeria erneut: Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert wegen fehlender erfolgreicher Integration (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung EU/EFTA wird wegen schweren Drogenhandelsverbrechens (Art. 19 Abs. 2 BetmG) und wiederholter Delinquenz aus der Schweiz ausgewiesen: Widerruf der Bewilligung und Wegweisung verhältnismässig (Art. 63 AuG, Art. 5 Anhang I FZA)
- Eritreischer Asylsuchender mit illegaler Ausreise und rechtskräftiger Verurteilung zu 36 Monaten Haft: Flüchtlingseigenschaft verneint, vorläufige Aufnahme ausgeschlossen (Art. 54 AsylG, Art. 83 Abs. 7 Bst. a AuG)
- Ausländer mit erleichterter Einbürgerung und anschliessender Nichtigkeitserklärung: Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verschweigens einer Parallelbeziehung und eines ausserehelichen Kindes (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 lit. a AuG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit 20-jährigem Aufenthalt in der Schweiz verliert Niederlassungsbewilligung nach Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Belästigung einer Jugendlichen (Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG)
- Afghanischer Ehemann mit zweijähriger Freiheitsstrafe: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung unverhältnismässig wegen familiärer Bindungen (Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG)
- Familiennachzug nach Heirat während Schengenbesuchervisums: Behörde muss Gesuch prüfen, prozeduraler Aufenthalt gewährt (Art. 17 Abs. 2 AuG)
- Widerruf der Niederlassungsbewilligung nach Drogenhandel: Interessenabwägung zulasten des mazedonischen Staatsangehörigen (Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.