Gesetzesartikel
Art. 9 UWG – Klageberechtigung
9 Entscheide, in denen Art. 9 UWG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kita-Betreiberin klagt gegen Zeitungsartikel mit Vorwürfen über Missstände: Identifizierende Verdachtsberichterstattung durch überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt (Art. 28 Abs. 2 ZGB)
- Schweizer Staatsangehöriger klagt Banken wegen Zahlungsverweigerung im Zusammenhang mit US-Sanktionen an: Nötigungsvorwurf scheitert am Fehlen vergleichbarer Zwangswirkung (Art. 181 StGB)
- Beschwerdeführer beantragt Aufhebung der Nichtanhandnahme einer Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung: Keine Legitimation zur Beschwerde mangels Darlegung einer adhäsionsfähigen Zivilforderung (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Verwertungsgesellschaft SUISA irreführt Tarifnutzer mit Begleitschreiben zum 'Geschäft 344': unlautere Geschäftspraktik nach Art. 2 UWG festgestellt, Datenschutzvorwurf zurückgewiesen
- Datenanbieterin fordert Entschädigung für automatischen Bezug von Bonitätsdaten über eigenes Online-Tool: Kein vertraglicher Anspruch, kein nachgewiesener Schaden (Art. 41 Abs. 1 OR)
- Merck-Konzerne streiten um Nutzung des Namens 'Merck' im Internet: Unterlassungsanspruch der deutschen Merck KGaA bleibt bestehen trotz Unterlassungserklärung und Verwirkungseinwand (Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG)
- Ticketplattform bezeichnet Vorstellungen als "ausverkauft", obwohl Tickets noch bei offiziellem Verkaufsstelle verfügbar sind: Irreführende Angaben über vorrätige Menge und Preisverhältnisse verstoßen gegen unlauteren Wettbewerb (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG)
- Beschwerdeführer veranlasst durch irreführende Formulare Strafanträge: Kostenauflage bei Nichtanhandnahme rechtswidrig, bei Einstellung zulässig (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- SWITCH darf Tochterfirma switchplus.ch bewerben: Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bei privatrechtlicher Werbetätigkeit (Art. 27, 35 Abs. 2, 94 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.