Gesetzesartikel
Art. 754 OR – Haftung für Verwaltung, Geschäftsführung und Liquidation
9 Entscheide, in denen Art. 754 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sicherheitsfonds verweigert Sicherstellung von Altersleistungen für ehemalige Verwaltungsräte wegen behaupteten Rechtsmissbrauchs: Rückweisung zur vertieften Missbrauchsabklärung (Art. 56 Abs. 5 BVG)
- Investmentfonds klagt gegen ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten wegen Veruntreuung aus Sondervermögen: Aktivlegitimation des Gläubigers bei aufrechter Gesellschaft bejaht, Widerrechtlichkeit und Schaden hinreichend substanziiert (Art. 754 OR)
- Tochter eines früheren Aktionärs verlangt Eintragung als Aktionärin nach Vorkaufsrecht: Ablehnung durch Verwaltungsrat rechtmäßig, umgekehrter Durchgriff abgelehnt (Art. 685b Abs. 1 OR)
- Stiftung klagt gegen Bund wegen mangelhafter Aufsicht: Verwirkung des Staatshaftungsanspruchs verneint, da deliktisches Wissen der Stiftungsräte nicht zugerechnet wird (Art. 20 Abs. 1 VG)
- Zwei Alleinaktionäre vereinbaren gegenseitige Abgangsentschädigungen: Insichgeschäft gilt als genehmigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 112 para. 2 OR)
- Abtretungsgläubigerin mit noch nicht definitiv kollozierter Forderung klagt erfolgreich: Prozessführungsbefugnis bei resolutiv bedingter Abtretung nach Art. 260 SchKG bleibt bestehen (Art. 260 SchKG)
- Beschwerde gegen Kostenauflage im eingestellten Verwaltungsstrafverfahren: Teilweise Zulassung, aber Abweisung wegen zivilrechtlich vorwerfbarem Verhalten (Art. 95 Abs. 2 VStrR)
- Nachlassmasse klagt Organe wegen Zahlungen an Gläubiger: Keine Aktivlegitimation bei reinem Gläubigerschaden ohne Gesellschaftsschaden (Art. 754 OR)
- Verwaltungsräte haften für aussichtslose Prozessführung zur Abwehr von Aktienregistrierung; falsche Streitwertberechnung bei Solidarschuldnern (Art. 754 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.