Gesetzesartikel
Art. 717 OR – Sorgfalts- und Treuepflicht
9 Entscheide, in denen Art. 717 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Investmentfonds klagt gegen ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten wegen Veruntreuung aus Sondervermögen: Aktivlegitimation des Gläubigers bei aufrechter Gesellschaft bejaht, Widerrechtlichkeit und Schaden hinreichend substanziiert (Art. 754 OR)
- Generalunternehmung verrechnet Provisionen für Hypothekarvermittlung über Alleinaktionär: Aufrechnung unwirksam, da Geschäft nicht 'der Natur nach' der Gesellschaft zusteht (Art. 321a OR, Art. 464 OR, Art. 717 OR)
- Tochter eines früheren Aktionärs verlangt Eintragung als Aktionärin nach Vorkaufsrecht: Ablehnung durch Verwaltungsrat rechtmäßig, umgekehrter Durchgriff abgelehnt (Art. 685b Abs. 1 OR)
- Zwei Alleinaktionäre vereinbaren gegenseitige Abgangsentschädigungen: Insichgeschäft gilt als genehmigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 112 para. 2 OR)
- Geschäftsführer haftet persönlich und solidarisch für Mietforderungen der von ihm kontrollierten Gesellschaft: kumulative Schuldübernahme statt Bürgschaft (Art. 147 OR)
- Beschwerde gegen Kostenauflage im eingestellten Verwaltungsstrafverfahren: Teilweise Zulassung, aber Abweisung wegen zivilrechtlich vorwerfbarem Verhalten (Art. 95 Abs. 2 VStrR)
- Aktionär mit 22,2 % Beteiligung verlangt Auskunft über Verkauf von Tochtergesellschaften und Einsicht in Transaktionsunterlagen: Erforderlichkeit für Ausübung der Aktionärsrechte verneint (Art. 697 OR)
- Verwaltungsräte haften für aussichtslose Prozessführung zur Abwehr von Aktienregistrierung; falsche Streitwertberechnung bei Solidarschuldnern (Art. 754 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.