Gesetzesartikel
Art. 7 KG – Unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen
9 Entscheide, in denen Art. 7 KG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pharmaunternehmen verhindert Konkurrenz durch Klauseln in Softwareverträgen: Teilweise Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Datenbanken für Medikamenteninformationen (Art. 7 Abs. 2 lit. e KG)
- Kartellverbot gegen Baustoffunternehmen im Kanton Bern wegen Kiesbezugspflicht bei Deponierung, Vorzugskonditionen für Aktionäre und Konkurrenzverbot im KAGA-Gebiet (Art. 7 Abs. 2 Bst. b, f und Art. 5 Abs. 3 Bst. c KG)
- WEKO verfügt Unterlassungsanordnung gegen Bauunternehmen nach Kartellverstössen: Präventive Massnahme trotz direkter Sanktionierung zulässig und verhältnismässig (Art. 30 Abs. 1 KG)
- Autohändler vereinbaren gemeinsame Rabattpolitik für VW-Neuwagen: Horizontale Preisabrede festgestellt, aber Verbotsmassnahmen wegen fehlender Wiederholungsgefahr aufgehoben (Art. 30 Abs. 1 KG)
- Kartellrechtlicher Anspruch auf Abschluss eines Werkstattvertrags unterliegt Gerichtsstandsvereinbarung im Letter of Intent (Art. 5 Nr. 3 LugÜ, Art. 23 Nr. 1 LugÜ)
- Swisscom missbraucht ihre marktbeherrschende Stellung durch Kosten-Preis-Schere bei ADSL-Vorleistungen: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 KG und Sanktionierung nach Art. 49a Abs. 1 KG
- SIX-Gruppe verweigert Konkurrenten Zugang zu DCC-Schnittstellen und koppelt Akzeptanzdienstleistung mit Terminalverkauf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 Abs. 2 lit. a und f KG festgestellt
- Kraftwerkbetreiberin fordert Verzinsung von Akontozahlungen für Systemdienstleistungen: Kein Verzug oder Bereicherungszins wegen fehlender Mahnung und fehlender Ersparnis (Art. 102 OR, Art. 62 OR)
- Kartellrechtliche Sanktion gegen Publigroupe: Strafcharakter bejaht, Missbrauch durch Kommissionierungsrichtlinien bestätigt (Art. 49a, 7 KG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.