Gesetzesartikel
Art. 7 IVG – Pflichten der versicherten Person
9 Entscheide, in denen Art. 7 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit rezidivierender Depression und Agoraphobie erhält halbe Invalidenrente trotz Therapiepotentials: vorläufige Erwerbsunfähigkeit bei komplexem Behandlungskonzept anerkannt (Art. 7 Abs. 1 ATSG)
- Versicherte mit Adipositas Grad III und BMI über 50 beantragt Invalidenrente: Bundesgericht kippt Sonderrechtsprechung und verweist an IV-Stelle zur Neubewertung (Art. 17 ATSG)
- Invalidenversicherung: Pensionierung des Ehemannes führt zur Anrechnung erweiterter Mithilfe im Haushalt und damit zum rentenausschliessenden Invaliditätsgrad von 36,34 % (Art. 7 Abs. 1 IVG)
- Versicherter mit primärem Abhängigkeitssyndrom beantragt Invalidenrente nach neuer Rechtsprechung: Kein Neuanmeldungsgrund bei fehlender gesundheitlicher Verschlechterung seit rechtskräftiger Ablehnung (Art. 17 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit Depression und Rückenleiden beantragt Invalidenrente: Medizinischer Sachverhalt nicht abschliessend abgeklärt, Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Versicherter mit primärem Benzodiazepin- und Opioid-Abhängigkeitssyndrom erhält Invalidenrente ab 1. September 2013: Suchterkrankungen sind grundsätzlich invalidenversicherungsrechtlich beachtlich (Art. 7 Abs. 2 IVG)
- Rentnerin mit 100%-Invalidität verweigert Belastbarkeitstraining: Rente wird wegen Mitwirkungsverweigerung aufgehoben (Art. 21 Abs. 4 ATSG)
- Versicherter mit Alkoholkonsum und Schulterbeschwerden: Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen trotz fehlender Abstinenz nicht ausgeschlossen (Art. 7 Abs. 2 lit. d IVG)
- Spanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine rentenrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2005 nachgewiesen (Art. 46 Abs. 3 VO 883/2004)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.