Gesetzesartikel
Art. 6 VwVG – Begriffe: Parteien
10 Entscheide, in denen Art. 6 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Amtshilfe an Dänemark: Keine Fishing Expedition trotz Erwähnung der Gesellschaft, voraussichtliche Erheblichkeit bejaht (Art. 27 DBA CH-DK)
- Schweizer Staatsbürger in syrischem IS-Gefängnis beantragt konsularischen Schutz: EDA verweigert formelle Behandlung, Bundesgericht stellt Rechtsverweigerung fest (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Ehemaliger CEO einer untersuchten Gesellschaft wird als Zeuge vernommen: Kein Aussageverweigerungsrecht aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK (Art. 42 Abs. 1 KG)
- Endverbraucher hat Parteistellung bei Tarifstreit vor ElCom; Methode der Kostenkontrolle gesetzmässig (Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG)
- Anwohner im Umkreis eines Kernkraftwerks können Verfügung über Realakte des ENSI verlangen: Legitimation bejaht (Art. 25a VwVG)
- Konkurrentenbeschwerde gegen Einstellungsverfügung der WEKO: Deutlich spürbarer wirtschaftlicher Nachteil erforderlich (Art. 48 Abs. 1 VwVG)
- Minderheitsaktionär ohne Parteistellung: Nichteintreten auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde mangels schutzwürdigem Interesse (Art. 103 lit. a OG)
- Konzernleitungsmitglieder fehlen Legitimation gegen Aufsichtsanordnung zur Klagenerhebung (Art. 48 lit. a VwVG)
- Dritter beantragt vorsorgliche Massnahmen vor Kartelluntersuchung: Keine Parteistellung in Vorabklärung, Beschwerde unzulässig (Art. 43 Abs. 1 lit. a KG)
- Amtshilfe: Unabhängiger Vermögensverwalter ist Kunde mit Verfahrensschutz; Weiterleitungsbewilligung an Strafbehörden ohne konkreten Verdacht aufgehoben (Art. 38 BEHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.