Gesetzesartikel
Art. 56 StGB: Rechtsprechung und Entscheide
9 Entscheide, in denen Art. 56 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verurteilter mit 14½-jähriger Freiheitsstrafe beantragt Massnahme für junge Erwachsene statt ambulanter Behandlung: Untermassverbot verhindert Aufschub, Erfolgsaussichten nicht besonders günstig (Art. 61 StGB)
- Nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme nach Strafverbüssung bei Sexualstraftäter mit fortgeschrittenem Alter: Deutliches Rückfallrisiko trotz Altersprotektion rechtfertigt Umwandlung gemäss Art. 63b Abs. 5 StGB
- Jugendlicher beansprucht Entschädigung für Überhaft bei vorsorglicher geschlossener Unterbringung: Kein Anspruch, da Schutzmassnahme schuldunabhängig und erzieherisch motiviert ist (Art. 5 i.V.m. Art. 15 JStG)
- Mann mit Pädophilie und wiederholten Sexualdelikten gegen Kinder: Verwahrung nach Aufhebung aussichtsloser stationärer therapeutischer Massnahme angeordnet (Art. 62a Abs. 1 lit. b StGB)
- 74-jähriger verwahrter Sexualtäter beantragt bedingte Entlassung: Verwahrung bleibt wegen hoher Rückfallgefahr und fehlender Coping-Strategien, aber Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt (Art. 5 Ziff. 4 EMRK)
- Verurteilter zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes und Raubes: Anordnung einer Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB trotz lebenslänglicher Freiheitsstrafe zulässig und gerechtfertigt (Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB)
- Stationäre Therapie nach Ersatzfreiheitsstrafe: Massnahme mangels unbedingter Freiheitsstrafe und Unverhältnismässigkeit aufgehoben (Art. 65 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 Abs. 6 StGB)
- Anrechnung von Untersuchungshaft auf stationäre therapeutische Massnahme: Genugtuung für Überhaft entfällt, Sache zurückgewiesen (Art. 431 Abs. 2 StPO)
- Forensisch-psychologisches Gutachten statt psychiatrischem Facharzt: Verletzung von Art. 20 und 56 Abs. 3 StGB sowie rechtlichem Gehör; Sache zurückgewiesen
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.