Gesetzesartikel
Art. 5 KG – Unzulässige Wettbewerbsabreden
10 Entscheide, in denen Art. 5 KG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Luftfahrtunternehmen beteiligen sich an kartellrechtswidrigen Preisabreden über Treibstoffzuschläge und Nicht-Kommissionierung von Zuschlägen: Sanktion teilweise aufgehoben wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Kartellverbot gegen Baustoffunternehmen im Kanton Bern wegen Kiesbezugspflicht bei Deponierung, Vorzugskonditionen für Aktionäre und Konkurrenzverbot im KAGA-Gebiet (Art. 7 Abs. 2 Bst. b, f und Art. 5 Abs. 3 Bst. c KG)
- Leasinggesellschaft beteiligt sich an horizontaler Preisabrede durch systematischen Austausch von Zins- und Preisinformationen mit Konkurrenten (Art. 5 Abs. 3 Bst. a KG)
- WEKO verfügt Unterlassungsanordnung gegen Bauunternehmen nach Kartellverstössen: Präventive Massnahme trotz direkter Sanktionierung zulässig und verhältnismässig (Art. 30 Abs. 1 KG)
- Autohändler vereinbaren gemeinsame Rabattpolitik für VW-Neuwagen: Horizontale Preisabrede festgestellt, aber Verbotsmassnahmen wegen fehlender Wiederholungsgefahr aufgehoben (Art. 30 Abs. 1 KG)
- Pharmaunternehmen verweist Preisempfehlung für Viagra über elektronisches System an Apotheken und Ärzte: Abgestimmte Verhaltensweise i.S.v. Art. 4 Abs. 1 KG festgestellt, Festpreisabrede nach Art. 5 Abs. 4 KG liegt vor
- Wettbewerbskommission verpflichtet Grossisten und Datenbankbetreiberin, keine Gehilfenhandlungen bei Preisempfehlungen mehr vorzunehmen: Verbot mangels festgestelltem Sachverhalt zur Gehilfenschaft unwirksam (Art. 49a Abs. 1 KG)
- SIX-Gruppe verweigert Konkurrenten Zugang zu DCC-Schnittstellen und koppelt Akzeptanzdienstleistung mit Terminalverkauf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Art. 7 Abs. 2 lit. a und f KG festgestellt
- Unternehmen nimmt nur einmal an Kartelltreffen teil: Keine Beteiligung an unzulässiger Wettbewerbsabrede feststellbar (Art. 4 Abs. 1 KG)
- Lizenzvertrag mit absolutem Gebietsschutz für Österreich verstösst gegen Kartellgesetz: Vertikale Wettbewerbsabrede nach Art. 5 Abs. 4 KG ist unzulässig (Art. 5 Abs. 4 KG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.